Revision des Sachplan Velos genehmigt

Im Januar 2024 stellte der Kanton Graubünden einen Antrag für eine Revision des Sachplan Velos. Den Auftrag zur Umsetzung erhielt der Kanton im Dezember 2021. Nun wurde die Revision von der Regierung genehmigt.

Die Projektierung, der Bau und der Unterhalt von Radweganlagen ist Aufgabe der Gemeinden. Im Dezember 2021 hatte der Grosse Rat einen Auftrag mit den von der Regierung beantragten Änderungen überwiesen. Damit wurde der Kanton beauftragt, die Federführung bei der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr und – im Auftrag der Gemeinden – auch bei dessen Projektierung und Bau zu übernehmen. Zudem sollte eine neue Kostenregelung für das Velonetz Alltagsverkehr eingeführt werden. Der überwiesene Auftrag hatte eine Teilrevision der Strassenverordnung zur Folge, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Zudem musste der Textteil des Sachplans Velo angepasst werden.

Im Sachplan Velo wird das kantonale Velonetz definiert, unterteilt in die Netze des Alltags- und des Freizeitverkehrs. Aufnahme in das kantonale Velonetz finden jene Verbindungen und Routen, denen kantonales Interesse (Ergänzungsnetz) oder gar überwiegendes kantonales Interesse (Grundnetz) zukommt. Entscheidende Faktoren für diese Zuteilung sind das berechnete Velopotential (für die primär im Alltag genutzten Verbindungen) beziehungsweise die Kategorisierung nach SchweizMobil (für das kantonale Velonetz Freizeitverkehr).

Neu wird unter anderem festgehalten, wie sich der Kanton bei der Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr engagiert. Zudem wird aufgezeigt, wie der Kanton die Gemeinden – in deren Auftrag – bei der Projektierung und beim Bau des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr unterstützt.

 

(Bild: Peter Stirnimann)