Die Stadt hat das Betriebskonzept für den Konsumraum im Detail ausgearbeitet. Dabei wurden neuste Erkenntnisse aus anderen Städten in Bezug auf Öffnungszeiten und Personal berücksichtigt. Zudem wird die Liegenschaft neu von der Stadt zur Verfügung gestellt. Dies führt zu bedeutend höheren Betriebskosten als angenommen. Ein entsprechender Rahmenkredit wird im Februar im Gemeinderat behandelt und gelangt – nach dessen Freigabe – im Juni vors Volk.
Im Juni 2022 sprach der Churer Gemeinderat einen Rahmenkredit von 1,08 Millionen Franken für die Finanzierung eines dreijährigen Pilotbetriebs eines begleiteten Konsumraums, wie die Stadt Chur am Mittwoch mitteilte. Dank verstärkter Sofortmassnahmen wie Polizeipräsenz und erhöhte Repression stieg die Anzahl suchtbetroffener Personen seither insgesamt nur leicht.
Doch die Zahl liegt immer noch weit über den Vorjahren und die Situation für Bevölkerung und Suchterkrankte ist weiterhin angespannt. Vor allem der Anstieg der Anzahl Obdachloser und die Kriminalität haben die Stadt dazu veranlasst zusammen mit der künftigen Betreiberin, der Überlebenshilfe Graubünden (UHG), das Betriebskonzept für den begleiteten Konsumraum rasch im Detail auszuarbeiten. Dabei zeigte sich, dass die jährlichen Betriebskosten bedeutend höher als angenommen zu stehen kommen. Am 1. Februar gelangt der Stadtrat deshalb nochmals an den Gemeinderat. Für einen zielführenden dreijährigen Betrieb wird ein Rahmenkredit in der Höhe von 3,879 Millionen Franken beantragt. Nach dem Gemeinderat kann auch der Souverän am 9. Juni 2024 dazu Stellung nehmen.
Kostenprognose gestiegen
Um die Realisierung der Kontakt- und Anlaufstelle inklusive Konsumraum zu beschleunigen, stellt – im Gegensatz zur Botschaft vom Juni 2022 – neu die Stadt und nicht der Kanton die Liegenschaft zur Verfügung. In die Ausarbeitung des Betriebskonzepts flossen zudem wichtige, aktuelle Erfahrungen im Umgang mit der kokainbasierten Base- und Crack-Welle von anderen Städten mit Konsumräumen ein. Diese zeigen, dass ausgedehntere Öffnungszeiten und eine Aufstockung an qualifiziertem Personal für den Betrieb zwingend nötig sind. Für die Pilotphase von drei Jahren führt dies in der Neuberechnung zu den hauptsächlich personalgetriebenen Betriebskosten in der Höhe von 2,742 Millionen Franken. Hinzu kommt der von der Stadt zu tragende Anteil an Investitionskosten über eine knappe halbe Million Franken sowie die Kosten für die Sicherheit im Quartier von über einer halben Million Franken.
Eine mögliche Einsparungsmassnahme wäre die Reduktion des Pilotbetriebs von drei auf zwei Jahre. Der Stadtrat steht einer Verkürzung der Pilotphase jedoch kritisch gegenüber. Um überhaupt Aussagen zur Wirkung machen zu können, werden während der Pilotphase durch eine externe Firma verschiedene Kennzahlen erhoben. Zuverlässige Aussagen setzen einen gewissen Zeitraum voraus.
Betriebskonzept verfeinert
Inzwischen besteht für den Standort an der Sägenstrasse 75 eine grobe Planungsstudie. Im Betriebskonzept wurden die Öffnungszeiten sowie das Angebot der Kontakt- und Anlaufstelle und des Konsumraums den Erfahrungen anderer Städte angepasst. Im Konzept werden aber auch die Zielgruppen sowie Massnahmen bezüglich Dialog und Sicherheit im Quartier festgehalten. Dafür vorgesehen sind neben dem engen Austausch mit der Bevölkerung und einer Hotline beispielsweise auch die Abgrenzung zu den umliegenden Parzellen und dem Spielplatz, eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder die Unterstützung durch einen privaten Sicherheitsdienst.
Der Stadtrat ist zuversichtlich, dass die Ziele des überwachten Konsumraums mit dem ausgearbeiteten Betriebskonzept erreicht werden können und somit sowohl für die suchterkrankten Menschen als auch für die Bevölkerung eine Verbesserung herbeiführen. Sollte der Stadtrat recht bekommen, wird der Kanton nach der Pilotphase den Konsumraum mitsamt Betrieb – wie im kantonalen Suchthilfegesetz festgelegt – übernehmen.
(Bild: zVg)