Die Regierung hat sich mit der Petition «Neuer kantonaler Richtplan Wind-Energie – so geht es nicht!» befasst, welche von der SVP Graubünden am 4. Oktober 2023 beim Kanton eingereicht wurde.
Gefordert wird eine Zurückweisung des Kantonalen Richtplans Energie (KRIP-E) und eine Neuerarbeitung zusammen mit den Gemeinden, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Donnerstag mitteilt. Die Petition wurde online von 2717 Personen unterstützt.
Die Regierung nimmt vom Eingang der Petition Kenntnis. Sie hält fest, dass die Ausarbeitung eines Richtplans Energie seit 2018 eine bundesrechtliche Pflicht im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 sei. Der KRIP-E wurde gemäss allen Vorgaben des eidgenössischen und kantonalen Rechts erarbeitet. Der Kanton Graubünden hat – wie andere Kantone auch – die Grundlagen zu erarbeiten, die Aufschluss darüber geben, welche Gebiete sich für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbarer Energie eignen. Das Mitwirkungsverfahren dauerte über fünfeinhalb Monate und der Richtplanentwurf wurde an verschiedenen Anlässen vorgestellt.
Im raumplanerischen Prozess stellt ein Richtplan einen ersten Planungsschritt dar und ist weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich. Es werden keine Baubewilligungen erteilt – eine allfällige Nutzung erfolgt erst auf der nächsten Stufe der Nutzungsplanung oder im Rahmen einer Projektgenehmigung.
(Bild: Symbolbild, GRHeute)