Ausbildungsoffensive im Pflegebereich – Ja zur Pflegeinitiative wird nun umgesetzt

Institutionen, die im Kanton Graubünden eine praktische Ausbildung für Pflegepersonal anbieten, sollen für die praktische Ausbildung höhere Beiträge erhalten. Und wer in Graubünden eine Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) absolviert, soll künftig mit einem höheren Lohn und Unterstützungsbeiträgen rechnen können. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen verabschiedet. Voraussichtlich im Februar 2024 wird der Grosse Rat darüber beraten.

Durch die Beiträge des Bundes und der Kantone an die Kosten der praktischen Ausbildung soll ein hoher Standard beim Pflegepersonal gefördert werden. Ziel ist, dass in Graubünden auch weiterhin eine Pflege in guter Qualität gesichert ist, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Mittwoch mitteilt.

Am 28. November 2021 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» an der Urne mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent an. Der neue Artikel 117b der Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern.

«Der Zugang zu einer ausreichenden Pflege von hoher Qualität soll für alle garantiert sein. Bund und Kantone haben sicherzustellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.»

Zudem sollen die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, um die Pflegequalität zu gewährleisten. Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bund in einer ersten Etappe die sogenannte Ausbildungsoffensive gestartet, mit welcher der Mangel an Pflegefachpersonen angegangen werden soll.

Mit der von der Regierung verabschiedeten Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt.

Kantonsbeiträge an die Ausbildungskosten werden neu geregelt
Geregelt werden die Beiträge des Kantons an die Ausbildungskosten der Leistungserbringenden, die Gewährung von Beiträgen an die Höheren Fachschulen (HF) für die Förderung der Ausbildung und die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Studierende in Pflege Fachhochschule (FH) und HF. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den kantonalen Aufwendungen. Insgesamt wird die Ausbildungsoffensive gemäss Bundesgesetz während acht Jahren durch Bund und Kantone mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert.

Der Bund beschränkt sich anlässlich der Ausbildungsoffensive auf die Förderung der Tertiärstufe (HF und FH). Der Kanton hat sich dazu entschlossen, den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, den Diensten der häuslichen Pflege und Betreuung und den anerkannten Pflegefachpersonen auch Beiträge an die Kosten der praktischen Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu gewähren. Dadurch soll auch ein ausreichendendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Fachfrau oder zum Fachmann Gesundheit EFZ sichergestellt werden.

 

(Bild: Symbolbild, GRHeute)