Am 1. Dezember 2023 tritt die teilrevidierte bundesrätliche Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 7. November 2023 das definitive Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Ressourcen werden auf die aktuellen Problemschwerpunkte fokussiert.
Die Teilrevision der JSV, welche der Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet hat, ermöglicht neu die proaktive Bestandsregulierung von Wolfsrudeln im Herbst und Winter sowie weiterhin die reaktive Bestandsregulierung von schadenstiftenden Wolfsrudeln während der Sommermonate. Bei der Entnahme von ganzen Rudeln wird vorausgesetzt, dass sich die Wolfsrudel in Bezug auf das Reissen von Nutztieren oder gegenüber dem Menschen verhaltensauffällig zeigen, wie die Standeskanzlei des Kanton Graubündens am Dienstag mitteilt. Sämtliche Abschussgesuche müssen weiterhin vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt werden.
Gesuch um Bewilligung von weiteren 27 Wolfsentnahmen beantragt
Ziel des Kantons Graubünden ist es, in einem ersten Schritt Konflikte in Problemgebieten mit verhaltensauffälligen Wölfen gegenüber Menschen und Nutztieren effizient zu minimieren. Der Kanton beantragt hierzu die Bewilligung für eine vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn. Diese Entnahmen sollen in erster Linie bezwecken, die nachgewiesenen Angriffe auf Rinder durch die Wolfsrudel Stagias und Vorab sowie die wiederholte Überwindung von Herdenschutzmassnahmen durch die Wolfsrudel Beverin und Lenzerhorn für die kommende Weidesaison zu verhindern.
Weiter hat der Kanton auch die Entnahme von bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Wolfsrudels Rügiul im Puschlav und des Wolfrudels Jatzhorn in Davos beantragt. Neben den nun beantragten 27 Abschüssen sind in den Wolfsrudeln Valgronda, Stagias, Vorab, Moesola und Lenzerhorn bereits zusätzlich insgesamt 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen nach bisherigem Recht verfügt.
«Damit eine spürbare Wirkung bereits für den Alpsommer 2024 erzielt werden kann, sind die Vollzugsbehörden stark gefordert. Der Schutz der Kleinviehherden bleibt weiterhin zentral, damit die Schäden reduziert werden können.»
Unterstützung durch die Jägerinnen und Jäger
Das Amt für Jagd und Fischerei ist seit Wochen mit den Vorbereitungen beschäftigt, damit die revidierte Jagdverordnung ab dem 1. Dezember 2023 ohne Verzögerung umgesetzt werden kann. Die ersten Entnahmen nach neuem Recht sind aber nur bis 31. Januar 2024 möglich. Damit eine spürbare Wirkung bereits für den Alpsommer 2024 erzielt werden kann, sind die Vollzugsbehörden stark gefordert. Der Schutz der Kleinviehherden bleibt weiterhin zentral, damit die Schäden reduziert werden können.
Unter Vorbehalt einer Zusage des Bundesamtes für Umwelt für die beantragten Rudelentnahmen wird die Sonderjagd die Behörden unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Sonderjagd in den betreffenden Regionen noch im Gange ist. Der Kanton ist in Kontakt mit dem kantonalen Patentjägerverband und wird die Jägerschaft in den betroffenen Regionen in den kommenden Tagen über den Ablauf informieren.
(Beitragsbild: zVg. , Bild: gr.ch)