Im Jahr 1848 wurde die Schweiz mit der Erarbeitung der Bundesverfassung zur ersten Demokratie Europas. Zum 175-Jahr-Jubiläum des Fundaments unseres Bundesstaats finden in diesem Jahr landesweit verschiedene Feierlichkeiten und Aktivitäten statt. In Graubünden laden offene Türen, spannende Vorträge und eine lehrreiche Jubiläumsausstellung zum Mitfeiern ein.
Am 12. September 1848 bekam die Schweiz ihre erste Bundesverfassung. An diesem Tag wurde der Staatenbund zum Bundesstaat und damit zur ersten stabilen Demokratie Europas. Ein wichtiger Pfeiler in diesem fundamentalen Papier ist unter anderem die Aufteilung des Eidgenössischen Parlaments in zwei Kammern: Ein Nationalrat, der die Bevölkerung proportional vertritt und ein Ständerat, der die Kantone repräsentiert. Auch die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, freie Wahlen und wesentliche Grundrechte für Bürgerinnen und Bürger sind darin enthalten.
Graubünden und die Bundesverfassung
In diesem Jahr feiert das ganze Land unter dem Motto «1848 – eine unglaubliche Geschichte» das 175-jährige Bestehen der Bundesverfassung. Auch der Kanton Graubünden hat verschiedene Veranstaltungen und Aktivitäten auf die Beine gestellt, um das Jubiläum zu feiern, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Dienstag mitteilte.
Der Start macht die Eröffnung der Ausstellung «Graubünden und die Bundesverfassung» am 30. August im Grossratsgebäude in Chur. Lehrreiche Visualisierungen erinnern daran, was die Einführung der Bundesverfassung für Graubünden bedeutete und wie sich der Bergkanton in den jungen Schweizer Bundesstaat integrierte. Die Ausstellung ist während der August-, Oktober- und Dezembersession 2023 des Grossen Rates jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr öffentlich zugänglich.
Am eigentlichen Geburtstag der Bundesverfassung – am 12. September – laden das Staatsarchiv und die Historische Gesellschaft Graubünden zu einem Doppelvortrag im Grossratssaal ein. Alt-Regierungsrat Christian Rathgeb und der Historiker Adolf Collenberg erläutern dabei ab 18.30 Uhr die staatsrechtlichen sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Bundesverfassung für den Kanton Graubünden.
Tag der offenen Türe
Am gleichen Tag, direkt vor den beiden Vorträgen, hat die interessierte Bevölkerung die Möglichkeit, exklusive Führungen im Grossrats- und im Regierungsgebäude zu erleben. Im Grossratsgebäude finden zwischen 17:00 und 18:10 Uhr insgesamt drei Führungen statt. Im Regierungsgebäude sind es sechs Führungen zwischen 17:15 und 18:20 Uhr. Für beide Besichtigungen ist eine Anmeldung auf der Webseite der Standeskanzlei Graubünden erforderlich – die Anzahl der Plätze ist limitiert.
(Bild: GRHeute)