Im Rahmen des Bündner Finanzausgleichs 2024 wird insgesamt 60,9 Millionen Franken an Bündner Gemeinden verteilt. Davon finanziert der Kanton 37,9 Millionen, die ressourcenstarken Gemeinden tragen 23,0 Millionen Franken dazu bei.
Das für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2024 massgebende Ressourcenpotenzial ist gegenüber 2023 über alle Gemeinden hinweg um 21,4 Millionen Franken auf 870,2 Millionen Franken gewachsen (+2,5 %). Die Entwicklung ist vor allem eine Folge steigender Steuereinnahmen.
Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) tragen mit 595,2 Millionen Franken rund 68 Prozent zum gesamten Ressourcenpotenzial bei. Weiter fliessen die Steuereinnahmen juristischer Personen (94,5 Mio.), die Wasserzinsen bzw. Abgeltungsleistungen (51,6 Mio.) sowie die mit einem Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (128,8 Mio.) in die Berechnung ein.
Rund 35,5 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich
Pro massgebende Person ist das durchschnittliche Ressourcenpotenzial von 4043 Franken im Vorjahr auf neu 4109 Franken angestiegen (+1,6 %); dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Ferrera als stärkste Gemeinde weist bei einem Ressourcenpotenzial von 17 354 Franken pro Kopf einen Indexstand von 422,4 Punkten auf (Vorjahr 524,2 Punkte). Flerden als neu schwächste Gemeinde (mit 1834 Franken Ressourcenpotenzial pro Kopf) weist einen Indexstand von 44,6 Punkten auf. Mit Indexwerten von jeweils über 100 Punkten gelten insgesamt 38 Gemeinden als ressourcenstark und damit als beitragspflichtig. Der Abschöpfungssatz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf dem gesetzlichen Minimum belassen. In der Summe steuern diese Gemeinden rund 23 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich bei (Vorjahr 21,1 Mio.).
Zu den 62 ressourcenschwachen Gemeinden, welche mit einem Indexstand von unter 100 Punkten Anspruch auf einen Ausgleich haben, fliessen rund 35,5 Millionen Franken und damit 0,5 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Mindestausstattung von 71 Prozent des kantonalen Durchschnitts. Die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von rund 12,6 Millionen Franken trägt der Kanton.
49 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich
Mit dem Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) wird Gemeinden einen Ausgleich gewährt, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geografisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 2024 erhalten 49 berechtigte Gemeinden total 25 Millionen Franken. Diese Mittel stellt vollumfänglich der Kanton zur Verfügung. Am meisten GLA-Mittel werden an Gemeinden in den Regionen Surselva und Viamala ausgerichtet.
Zwölf Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe
Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, können Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Dieser Lastenausgleich Soziales (SLA) bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung im Frühjahr 2023 werden für das Jahr 2022 an 12 Gemeinden Beiträge von rund 351 000 Franken ausgerichtet (Vorjahr 2,4 Mio.). Grund für den deutlichen Rückgang ist auch eine seit 2022 geltende Finanzierungsänderung im Bereich der stationären Kindesschutzmassnahmen. Bei vier Gemeinden erfolgt bis Ende 2023 eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung des SLA-Anspruchs.
Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für das Jahr 2024 soll wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen Franken budgetiert werden.
Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2024 sowie das Gesamtvolumen 2024 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2024 abschliessend festlegen.
(Symbolbild: Pixabay/Quelle: Departement für Finanzen und Gemeinden/Grafik: Standeskanzlei)