Jagdpatent lösen nicht vergessen!

In einem Monat, am 2. September, beginnt die Bündner Hochjagd. Ab Mitte August können die Jägerinnen und Jäger das Jagdpatent bei der Wildhut sowie im Bündner Naturmuseum in Chur beziehen.

Schon heute fiebern die Bündner Jägerinnen und Jäger der bevorstehenden Jagdsaison entgegen, die dieses Jahr am Samstag, 2. September, beginnt. Damit am besagten Tag auch alles bereit ist, werden bereits erste Vorkehrungen getroffen, wie die Standeskanzlei am Mittwoch mitteilte. Mit Feldstecher ausgerüstet, verbringen die Jägerinnen und Jäger jetzt schon jede freie Minute im Jagdgebiet. Unermüdlich spiegeln sie das Wild und beobachten dessen Gewohnheiten. Daheim werden die Jagdutensilien sowie die Lebensmittel und die Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft bereitgestellt und weitere organisatorische Dinge geregelt. Sind die Steuern und die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Wurden die Jagdwaffen persönlich eingeschossen? Wurde der obligatorische Treffsicherheitsnachweis erfolgreich absolviert, der fürs Lösen jeder Patentart vorgewiesen werden muss? Sind die wichtigsten Neuerungen in den Jagdbetriebsvorschriften bekannt? Und zu guter Letzt: Wann und wo kann das Jagdpatent bezogen werden?

Patentverkauf ab 15. August

Ab Dienstag, 15. August, können die Jägerinnen und Jäger das Jagdpatent für die Hoch-, Nieder- und Steinwildjagd 2023 in den Jagdbezirken bei der Wildhut sowie im Bündner Naturmuseum in Chur (jeweils von Dienstag bis Samstag von 10 bis 17 Uhr) lösen. Die Bezahlung des Patents erfolgt bargeldlos mit Debitkarten wie MaestroCard und PostCard, mit Kreditkarten wie MasterCard und VisaCard sowie TWINT. Die Möglichkeit, das Patent mit Bargeld zu bezahlen, besteht weiterhin im Bündner Naturmuseum, nicht aber bei der Wildhut.

Auf der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei und im Amtsblatt des Kantons Graubünden sind Orte, Daten und Zeiten des Patentverkaufs einzusehen.

Eignungsprüfung im Kanton absolviert

Die Bündner Hochjagd dauert heuer vom 2. bis und mit 10. September sowie vom 19. bis und mit 30. September. In Graubünden darf nur zur Jagd, wer die Eignungsprüfung für Jägerinnen und Jäger im Kanton Graubünden bestanden hat. Jagdprüfungen anderer Kantone oder Länder werden nicht anerkannt. Weitere Informationen sowie Daten zu den Jagden in Graubünden sind beim Amt für Jagd und Fischerei einsehbar.

(Bild: GRHeute Archiv)