Graubünden fördert Bündner Filmschaffende

Die Bündner Regierung hat das Konzept zur Strukturierung der Filmförderung im Kanton Graubünden zur Kenntnis genommen und das daraus abgeleitete Filmfördermodell genehmigt.

Im Zuge der Erarbeitung des Kulturförderungskonzepts 2021 bis 2024 wurde festgestellt, dass die Förderung des Filmschaffens in Graubünden strukturiert und ein Fördermodell für die Realisierung vom Filmprojekten erarbeitet werden muss. Vor diesem Hintergrund hat der Bündner Filmemacher Hercli Bundi im Auftrag des Amtes für Kultur ein entsprechendes Konzept erstellt.

Daraufhin hat die Kulturförderung Graubünden gestützt auf dieses Konzept ein Filmfördermodell erarbeitet. Die Förderung erstreckt sich auf alle Projektphasen von der Drehbuch- und Projektentwicklung bis hin zur Distribution.

Gefördert werden sollen Filmprojekte, an denen Bündner Filmschaffende in Schlüsselpositionen beteiligt sind oder die einen hinreichenden inhaltlichen Bezug zum Kanton Graubünden aufweisen. Unterstützt werden in erster Linie qualitativ hochstehende Projekte von professionellen Filmschaffenden und Produktionsfirmen, Filmveranstaltenden und filmkulturellen Organisationen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen rein kommerzielle Produktionen wie Auftrags- und Werbefilme. Die Gesucheingabetermine sind der 10. Februar, der 10. Juni und der 10. Oktober. Die Anmeldeformulare sind auf der Webseite der Kulturförderung Graubünden (www.kfg.gr.ch) aufgeschaltet. Die Gesuche werden dreimal jährlich von der Kulturförderung Graubünden sowie von der kantonalen Kulturkommission unter Beizug eines Filmexperten geprüft.

 

(Symbolbild: zVg.)