Die Regierung hat die beiden Petitionen «Die sofortige Entnahme des Beverin-Rudels allen voran des Leitrüden M92» und «Das Beverin-Rudel darf nicht ausgerottet werden!» zur Kenntnis genommen.
Im Oktober 2022 ging die Petition «Die sofortige Entnahme des Beverin-Rudels allen voran des Leitrüden M92» ein, welche verlangt, dass Bund und Kanton den Wolfs-Notstand erklären. Mit dem Abschuss des Vatertiers M92 im November 2022 wurde den Anliegen der Petition bereits teilweise Rechnung getragen. Soweit die Petition die Entnahme des ganzen Beverinrudels verlangt, kann der Petition gestützt auf die geltende Jagdgesetzgebung zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden, wie die Standeskanzlei des Kantons Graubünden am Donnerstag mitteilte.
Im November 2022 ist die Petition «Das Beverin-Rudel darf nicht ausgerottet werden!» eingegangen. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern gemeinhin, dass Grossraubtiere gemäss Berner Konvention zu schützen seien und das Wolfsmanagement gesetzeskonform umzusetzen sei. Die Regierung ist sich der Bedeutung des Artenschutzes hinsichtlich des Wolfs in Graubünden bewusst. Die mit dem Wolfsmanagement betrauten kantonalen Vollzugsbehörden halten sich strikte an die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Petition eine gesetzestreue Umsetzung des Wolfsmanagements verlangt, wird der Petition bereits Rechnung getragen.
(Bild: zVg. Es zeigt einen Jungwolf des Beverinrudels.)