Mit der «Energiestrategie 2050» hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Grundlage geschaffen, um den Energieverbrauch zu reduzieren, um von fossiler auf erneuerbare Energie umzusteigen und um aus der Kernenergie auszusteigen. Unter anderem wurden die Kantone zur Aktualisierung ihrer Richtpläne verpflichtet.
Graubünden hat mit dem Energiegesetz und dem «Green Deal» bereits Grundlagen erarbeitet. Der kantonale «Richtplan Energie» beschreibt nun die Auswirkungen dieser Strategien auf die Raumentwicklung. Unter anderem zeigt er eine Übersicht über mögliche Nutzungspotentiale für die zukünftige Wasser- und Windkraft und was für die Solarenergie zurzeit gilt.
Interessenabwägung als zentrales Instrument der Raumplanung
Ein Ausbau der erneuerbaren Energien ist nur unter sorgfältiger Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen möglich. Beim «Richtplan Energie» wurde diese Grundhaltung konsequent angewendet. Der über vier Jahre angelegte Erarbeitungsprozess erfolgte unter Beizug von Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden sowie Umweltorganisationen und wurde von einem Steuerungsausschuss begleitet.
Wasserkraft weiterhin Rückgrat der Bündner Stromproduktion
Die Wasserkraft ist und bleibt qualitativ und quantitativ die wichtigste Stromproduktion im Kanton. Abgeleitet von den Ausbauzielen des Bundes ist ein Ausbau der Wasserkraft von brutto 880 Gigawattstunden für Graubünden vorgesehen. Im Sinne einer Gesamtschau werden im «Richtplan Energie» sowohl rechtskräftige Wasserkraftanlagen als auch neue Projektideen aufgelistet. Oberste Priorität hat der Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftwerke, allenfalls kombiniert mit Optimierungen und Erweiterungen.
Welche Gewässerstrecken?
Nebst den Anlagen werden auch für die Wasserkraftnutzung geeignete Gewässerstrecken aufgezeigt. Der Richtplan hält auch fest, welche Gewässerstrecken von der Wasserkraftnutzung freizuhalten sind.
Richtplan zeigt Windkraftpotential
Der Kanton Graubünden benennt und priorisiert mittels einer sogenannten «Positivplanung» Standorte für Windkraftanlagen. Das Ausbauziel beträgt in Abstimmung mit den Bundesvorgaben 400 Gigawattstunden pro Jahr. Unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-, Landschafts- und Umweltschutzkriterien resultierten aus der Interessenabwägung 25 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung, die alle nationales Interesse aufweisen. Diese sind in zwei Kategorien priorisiert.
Sonderfall Solarenergie
Für den Ausbau der Solarenergie gilt der sogenannte «Solarexpress», den das eidgenössische Parlament beschlossen hat (Art. 71a EnG). Dadurch gelten zurzeit vereinfachte Anforderungen für Photovoltaik-Grossanlagen. Sobald der sogenannte «Mantelerlass» in Kraft ist, wird der Richtplan aufgrund der dann gültigen Bestimmungen zur Solarenergie überprüft und nötigenfalls angepasst.
E-Vernehmlassung als Pilotprojekt
Die Vernehmlassung beginnt am 12. April 2023 und dauert bis am 30. Juni 2023. In dieser Zeit können sich Privatpersonen und Organisationen schriftlich zum «Richtplan Energie» äussern. Die öffentliche Auflage wird in Form einer digitalen Vernehmlassung durchgeführt. Hierbei handelt es sich im Kanton um ein Pilotprojekt. Die Beschlussfassung durch die Regierung ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. Danach erfolgt die Genehmigung durch den Bund.
Weitere Informationen und E-Vernehmlassung gibts hier.
(Symbolbild Wasserkraftwerk Pradella: Wikipedia/zVg.)