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Hotel Vetter in Arosa darf ausbauen

Die Regierung nimmt Stellung zu Standesinitiativen betreffend Forschungsprogramm Horizon Europe und unterstreicht dabei dessen Wichtigkeit für den Forschungsstandort Graubünden. Ausserdem setzt sie sich in ihrer Stellungnahme zu einer eidgenössischen parlamentarischen Initiative für die Aufhebung unnötiger und schädlicher Beschränkungen im Zweitwohnungsgesetz ein und erlaubt dem Aroser Hotel Vetter den Ausbau. 

Regierung unterstreicht Wichtigkeit des Forschungsprogramms Horizon Europe

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats bezüglich der beiden identischen Standesinitiativen «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe» von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Der Kanton Graubünden ist Standort zweier kantonalen Hochschulen, eines universitären Instituts sowie verschiedener Forschungsinstitutionen mit international hoch angesehenem Ruf. Eine Umfrage im Jahr 2022 bei diesen Bündner Forschungsinstitutionen zeigt, dass der Ausschluss der Schweiz bei Horizon Europe bereits heute spürbar ist. Führungsrollen in Horizon-Verbundprojekten können nicht wahrgenommen werden, das Halten und die Gewinnung von führenden Forschungsexpertinnen und -experten bietet Schwierigkeiten und bei den Forschenden besteht starke Verunsicherung. Dies hat negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Forschungsinstitutionen. Die eingeschränkte internationale Zusammenarbeit in Europa kann längerfristig sehr nachteilig für Hochschule und Forschung aus der Schweiz sein.

Die Regierung unterstreicht daher die Wichtigkeit der Forderung der Standesinitiativen mit denen der Bundesrat und das Parlament dazu aufgefordert werden sollen, weiterhin aktiv nach Lösungen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe zu suchen. Zudem unterstützt die Regierung die Übergangsmassnahme des Bundes, mit dem Horizon-Fond-Gesetz die negativen Auswirkungen auf Forschende an Schweizer Institutionen betreffend Stabilitätsverlust hinsichtlich der Finanzierung abzufedern. Die zeitliche Befristung der Finanzierung von Projekten bis Ende 2027 beurteilt die Regierung als kritisch. Ausschreibungen zu Forschungsprojekten, welche der Periode 2021-2024 angehören, sollten bis zu deren Projektabschluss finanziert werden können. Dies unabhängig davon, ob bereits das nachfolgende Forschungsprogramm 2025–2028 gestartet ist.

«Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes» sollen aufgehoben werden

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Die Kommission hat am 11. Oktober 2022 im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben» einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen angenommen. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll insbesondere der Spielraum für Besitzerinnen und Besitzer altrechtlicher Wohnungen vergrössert werden, also von Wohnungen, die in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent liegen und 2012 bereits bestanden oder bewilligt waren. Neu soll eine Erweiterung der Hauptnutzfläche mit der Schaffung zusätzlicher Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung kombiniert werden können. Zudem soll die Fläche auch bei einem Wiederaufbau nach einem Abriss um bis zu 30 Prozent erweitert werden können, ohne dass die Nutzung eingeschränkt wird.

In ihrer Antwort schliesst sich die Regierung vollumfänglich der Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) vom 13. Dezember 2022 an. Ergänzend bringt sie ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass das Bundesgericht die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der «geringfügigen Standortverschiebung» restriktiver auslegen wird als es der Kanton Graubünden vorsieht. Die Standortverschiebung müsste mindestens auf demselben Grundstück möglich sein. Deshalb beantragt die Regierung, dass eine angemessene Standortverschiebung, die je nach Einzelfall unterschiedlich sein kann, erlaubt sein muss. Dabei soll im Grundsatz von derselben Parzelle ausgegangen werden. Bei kleineren Parzellen und allenfalls Gesamtüberbauungen wäre jedoch eine absolute, starre Regel, wie etwa die Parzellengrenze in gewissen Einzelfällen möglicherweise hinderlich. Dies ist im Gesetz zusätzlich zum Ausdruck zu bringen.

Grünes Licht für Hotelerweiterung in Arosa

Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Arosa am 29. November 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit werden die Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Hotels Vetter geschaffen.

Die Gemeinde Arosa ist gemäss Kantonalem Richtplan (KRIP) ein touristischer Ort mit Stützfunktion und Teil des touristischen Intensiverholungsraums, in welchem die Konzentration grösserer touristischer Anlagen respektive Angebote vorgesehen ist. Dem entsprechend will das kommunale räumliche Leitbild der Gemeinde Arosa, die Ortschaft als touristisches Zentrum stärken. Das Hotel Vetter liegt zentral im Dorf und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof und den Talstationen zweier grosser Seilbahnen direkt beim Haupteinstieg ins Skigebiet. Das heutige Hotel zählt mit 23 Zimmern zu den Kleinbetrieben und verfügt damit nicht über die nötigen Räumlichkeiten für den Betrieb eines 3-Sterne-Hotels, weshalb der Raumbedarf mit einem 30 Meter hohen Bau ergänzt werden soll.

(Bild: zVg./©Comet Photoshopping GmbH/Dieter Enz)