Die Stadt Chur erbringt ab Semesterbeginn am Montag, 30. Januar 2023, die eine Wochenlektion Musikalische Grundschule für alle 1. Klassen selber. Die bestehende Leistungsvereinbarung mit der Singschule Chur wird im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Der Vorstand der Singschule Chur möchte mit diesem Schritt insbesondere dem Personal Sicherheiten bieten.
Die finanziell und personell schwierige Situation der Singschule Chur führt zu erheblichen Unsicherheiten für das betroffene Personal der Musikalischen Grundschule der Stadt Chur. Eine Übergabe an die Musikschule Chur ist künftig eine nahe liegende Option, wird von dieser zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht gewünscht, weil die Zukunft der Musikalischen Grundschule im Gemeinderat noch nicht geklärt ist.
Im bilateralen Austausch zwischen dem Departement Bildung Gesellschaft Kultur und dem Vorstand der Singschule Chur wurde die Situation beraten und Antrag an den Stadtrat gestellt. Der Stadtrat folgte dem Antrag an der Sitzung vom 24. Januar 2023 und beschloss die Aufhebung der Leistungsvereinbarung über die Musikalische Grundschule im gegenseitigen Einvernehmen. Darüber hinaus wurde die Kompetenz erteilt, den betroffenen Lehrpersonen per 30. Januar 2023 eine Anstellung bei der Stadt anzubieten. Diese sind vorderhand bis Ende Schuljahr 2023/2024 befristet, damit kein Präjudiz für allfällig anderweitige Entscheide des Gemeinderates geschaffen wird.
Die Musikalische Grundschule ist eine zusätzliche Wochenlektion im Stundenplan der 1. Klasse in Chur, welche über die kantonal vorgegebene Lektionenzahl hinausgeht. Sie muss aufgrund der kantonalen Schulgesetzgebung freiwillig und kostenlos sein und wurde im Zusammenhang mit der Einführung der familienfreundlichen Blockzeiten in Chur auf das Schuljahr 2010/2011 hin eingeführt. Die Lektionenzahl der ersten Klasse hat sich seit 2010 von 21 auf 27 um knapp 30 Prozent erhöht. Der letzte Ausbau der Lektionen in der ersten Klasse geht auf das Schuljahr 2018/2019 zurück, als im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplan 21 drei zusätzliche Lektionen in der 1. Klasse kantonal vorgeschrieben eingeführt wurden.
Zur Sicherung und Stärkung der Angebote in der frühen musikalischen Bildung erstellt die Stadt aktuell eine Auslegeordnung unter Einbezug von Fachleuten. Dabei wird eine gesamtheitliche Betrachtung von Angeboten der musikalischen Früherziehung und/oder Musikalischer Grundschule über den obligatorischen Teil des Musikunterrichts hin zu den ausserschulischen Angeboten vorgenommen. Über allem steht nach Ansicht des Stadtrates das Wohl des Kindes und ihre ganzheitliche Bildung. Aktuell ist vorgesehen, dass der Churer Gemeinderat an der Junisitzung 2023 darüber befinden wird.
(Symbolbild: Pixabay)