Die Gemeindeversammlung Zizers hat den «GPK-Krimi» abgeschlossen. Als letzte Amtshandlung wurde die Jahresrechnung genehmigt. Die GPK hatte quasi Einspruch erhoben, weil sie eine Unregelmässigkeit in einer Abrechnung festgestellt hatte.
Mitte Dezember führte Peter Lang zum letzten Mal als Gemeindepräsident durch die Gemeindeversammlung. Neben dem Budget gab vor allem die Sanierung der Vialstrasse zu reden. Gleichzeitig war es auch ein Schlussstrich unter ein sehr unliebsames Geschäft: Die Rückweisung der Jahresrechnung, weil ein 90’000-Franken-Loch in der Kasse herrschte. Grund dafür war die Umklassierung eines Pflegeheims von der Objektklasse 3 in die Objektklasse 2. Dabei geht es um die Wasseranschlüsse; gemäss der Gemeindeordnung gehört ein Pflegeheim in die Objektklasse 3. Der Besitzer des Baus – nicht die Institution, die das Pflegeheim führt – hatte diese Umklassierung beim Gemeinderat beantragt und auch bekommen. (Mehr dazu hier: «GPK-Krimi um Zizerser Heim») Die GPK hatte dieses finanzielle Loch entdeckt und dafür eine Teil-Rückweisung der Jahresrechnung gefordert. Die Gemeinde versprach, die Umklassierung juristisch abklären zu lassen.
Zimmer ohne Duschen
Schon Mitte November hatte sich der Hausbesitzer an der Gemeindeversammlung geäussert und erklärt, es sei ihm unerklärlich, dass ein Pflegeheim in die Objektklasse 3 eingeteilt werden könne. «Die meisten Zimmer haben keine Dusche, die alten Menschen waschen sich am Lavabo», sagte er. Er stelle zudem die Frage, ob schon einmal eine solche Umklassierung genehmigt worden sei.
Mittlerweile ist der Fall geklärt. Die unabhängige juristische Prüfung ergab, dass die Umklassierung nicht rechtens war. Dies wurde dem Besitzer auch so mitgeteilt. «Dies deshalb, weil es sich beim Wohn- und Pflegezentrum aufgrund seines voraussichtlich starken Wasserverbrauchs um eine Baute der Objektklasse 3 handelt. Diese gesetzliche Regel vermittelt dem Gemeindevorstand keinen Ermessensspielraum – auch wenn man ursprünglich davon ausgegangen war, dass im Fall des Wohn- und Pflegezentrums ein Ausnahmefall bestehe», wie Gemeindepräsident Peter Lang in einem Schreiben an den Eigentümer mitgeteilt hatte. Der Hausbesitzer wird also eine neue Rechnung zugeschickt bekommen. Die Gemeindeversammlung verabschiedete damit Mitte Dezember auch die Gemeinderechnung definitiv.
Landquart schafft Objektklassen ab
Dass es auch anders geht, zeigt der Fall der Gemeinde Landquart. Die Gemeindeversammlung stimmte im November dem neuen Wasserversorgungsgesetz zu. Damit sind diese Wassergebühren vereinheitlicht und die Objektklassen abgeschafft worden. «Die Praxis hat gezeigt, dass in den allermeisten Fällen lediglich der Satz von 1.0 % angewendet werden musste», sagte die zuständige Gemeindevorständin Katharina Hausmann. «Beim Gesetz über die Abwasseranlagen wurden die Anschlussgebühren bei 2.5 % belassen. Neu wird ein Freibetrag von 20 % des Neuwerts gemäss amtlicher Bewertung gewährt. Auch die Verbrauchsgebühr wurde bei Fr. 0.85 pro Kubikmeter belassen.»
(Bild: GRHeute)