Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 den Verpflichtungskredit «Integrationsförderung (KIP3) 2024-2027» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Nun liegt der Ball bei den Kantonen. Bis zum 30. April 2023 haben diese Zeit, ihre Kantonalen Integrationsprogramme (KIP 3) festzulegen. Darin zeigen sie auf, wie sie die von Bund und Kantonen definierten Ziele der Integrationspolitik erreichen wollen.
Integrationspolitik stellt sich gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen
«Gerade im Asyl- und Migrationsbereich erleben wir besonders anspruchsvolle Zeiten», sagt Regierungsrat Peter Peyer. Die Asylzahlen haben erstmals wieder das Niveau der Jahre 2015/2016 erreicht – und darin sind die rund 70 000 aus der Ukraine in die Schweiz geflüchteten Personen noch nicht miteingerechnet. Auch die übrige Zuwanderung aus Gründen wie Arbeit, Familie, Ausbildung etc. aus EU/EFTA- und Drittstaaten ist auf sehr hohem Niveau.
Umso grössere Bedeutung wird das Thema Integration und Zusammenleben in den nächsten Jahren erlangen. Es stellen sich gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die weit über die Handlungsmöglichkeiten der Behörden hinausgehen. «Es braucht den Einsatz von uns allen, damit die Geflüchteten und Zugewanderten möglichst bald ihren Platz in unserer Gemeinschaft einnehmen können», sagt Regierungsrat Peter Peyer. Aus dieser Überzeugung heraus, hat sich der Kanton Graubünden zu einem breit angelegten partizipativen Prozess unter dem Motto «Gemeinsam gestalten» entschieden. Im Austausch mit der Zivilgesellschaft, den Vereinen für Migrantinnen und Migranten, den Organisationen der Arbeitswelt, den Gemeinden, den zuständigen Dienststellen und mit allen weiteren interessierten Kreisen wird die Fachstelle Integration ein zukunftsweisendes und innovatives Integrationsprogramm zuhanden der Regierung ausarbeiten.
Wie kann man sich beteiligen?
Wer sich an der Erarbeitung der kantonalen Integrationspolitik beteiligen möchte, kann sein Interesse bis zum 15. Dezember 2022 per Mail an kip3@afm.gr.ch mitteilen. Ebenfalls bis zu diesem Datum und an dieselbe Adresse können konkrete inhaltliche Vorschläge für Integrationsprojekte, Ideen, Meinungen und Visionen zur Weiterentwicklung der kantonalen Integrationsförderung eingereicht werden. Auf der Grundlage dieser Eingaben finden dann im Januar/Februar 2023 mehrere thematisch ausgerichtete Workshops statt. Dort werden die jeweils interessierten Akteurinnen und Akteure versuchen, gemeinsam die Grundzüge für das «KIP 3» des Kantons Graubünden zu erarbeiten. Das Schlussergebnis wird dann der Regierung vorgelegt, die das «KIP 3» zuhanden des Bundes verabschieden muss.
(Quelle: Amt für Migration und Zivilrecht / Fachstelle Integration)