Am 25. Oktober informiert das überparteiliche Bündner Komitee «2x Ja zur Bündner Justiz» in Chur im alten Staatsgebäude. Anwesend sind Vertretungen aller Parteien: Gian Derungs (Grossrat Mitte, Kreis Lugnez), Julia Müller (Grossrätin SP, Kreis Trins), Felix Schutz (Grossrat FDP, Kreis Bergün), Laura Oesch (Grossrätin GLP, Kreis Chur), Mario Salis (Grossrat SVP, Kreis Oberengadin).
Am 27. November 2022 stimmt die Bündner Stimmbevölkerung über zwei kantonale Vorlagen ab. Einerseits über die Justizreform 3, welche zur Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte führt und andererseits über einen Baukredit für das alte Staatsgebäude in Chur, welches Sitz des neuen Obergerichtes werden soll. Die Anwesenden aller Parteien erläutern, warum die Vorlagen zur Bündner Justiz anzunehmen sind. Insbesondere würden die Neuerungen zu einer zukunftsfähigen und effizienten Bündner Justiz führen. «Eine gut funktionierende Justiz ist zentral für das Funktionieren des Rechtsstaates, für die Wirtschaft und schlussendlich für jeden Einzelnen.» meint Grossrat Gian Derungs. Die Justizreform 3 und der Umbau des Staatsgebäude wurden vom Grossen Rat in der Junisession 2022 beraten und die Vorlagen wurden einstimmig verabschiedet.
Grossrätin Julia Müller betont, dass das zukünftige Obergericht flexibler und effizienter wird. Die Geschäftslast werde besser auf die Gerichtspersonen verteilt und die gemeinsame Infrastruktur führe zu einem schlanken und transparenten Gerichtsbetrieb. Zudem soll durch die Justizreform die Möglichkeit von Teilzeitarbeit geschaffen werden. «Teilzeit ist heutzutage nicht mehr wegzudenken.» bemerkt Grossrätin Laura Oesch. Dadurch werden die Gerichte zu einem attraktiven Arbeitsort. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig, um Fachpersonen im Kanton zu halten und neue zu gewinnen. Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass es am neuen Obergericht eine für die Informations- und Medienarbeit zuständige Person gibt, um die Bevölkerung aktiv über wichtige Entscheide zu informieren. Neu ist auch die Amtszeit des Präsidiums des Obergerichtes. Sowohl das Präsidium als auch das Vizepräsidium werden alle 4 Jahre neu besetzt, wodurch mehr Innovation und weniger Machtkonzentration möglich wird.
In Zusammenhang mit der Justizreform 3 steht die Vorlage zum Kredit für das alte Staatsgebäude. Ursprünglich waren im Staatsgebäude der Grosse Rat, das Kantonsgericht und die Graubündner Kantonalbank untergebracht. Mit der Umnutzung des Staatsgebäudes zum Obergericht bestehe die einmalige Gelegenheit, weite Teile des geschichtsträchtigen Objektes wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Grossrat Felix Schutz betont, dass das Gebäude stark in die Jahre gekommen sei und es brauche deshalb selbst ohne neues Obergericht eine Sanierung. «So fallen über 16 Mio. von den insgesamt 29.2 Mio. Franken für die Ertüchtigung und Restauration des bestehenden Gebäudes als Ohnehin-Kosten an.» so Schutz. Mit dem Umbau des Staatsgebäudes werde für das neue Obergericht ein würdiger und repräsentativer Arbeitsort geschaffen und einem historischen Gebäude sein Wert zurückgegeben.
Die Justizreform 3 ist eine umfassende Reform der Bündner Justiz. Neben der Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte und der Schaffung moderner Arbeitsbedingen, wird unter anderem ein Justizgericht geschaffen und die Regionalgerichte bekommen sachgerechte und moderne Rahmenbedingungen. «Aufgrund der nötigen Unabhängigkeit, stehen bei der Besetzung des Justizgerichtes ausserkantonale Richterinnen und Richter im Vordergrund.», bemerkt Grossrat Mario Salis.
(Bild: Archiv)