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Erste Photovoltaikanlage für Tunnelstromversorgung in Betrieb

Seit Mitte Juni wird die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung des Tunnels Trin an der Oberalpstrasse H19 teilweise mit Solarstrom betrieben. Erzeugt wird dieser von einer neu erstellten Anlage beim Ostportal des Tunnels. Dieser Standort bietet bezüglich Sonneneinstrahlung und Montagemöglichkeiten für die Solarpanels ideale Voraussetzungen. Insgesamt konnten 72 Module mit einer Gesamtfläche von 130 Quadratmetern installiert werden. Diese produzieren jährlich rund 21 000 Kilowattstunden Strom, was dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von sechs Einfamilienhäusern entspricht. Insgesamt lassen sich damit rund sechs Prozent des jährlichen Energieverbrauchs des Tunnels abdecken.

Die Anlage in Trin ist die erste ihrer Art im Kanton Graubünden. Vier weitere befinden sich bei den Tunnels Crestas, Plattas, Lavin und Rongellen 2 bereits in der Vorbereitungsphase. Mit diesen Anlagen leistet der Kanton einen Beitrag zur Energiestrategie 2050 des Bundes für eine klimaneutrale Schweiz sowie zur Nutzung erneuerbarer Energie in Graubünden.

«Aktionsplan Green Deal» als Auslöser

Anlass zur Realisierung der ersten Photovoltaikanlage für die Tunnelstromversorgung war das 2019 vom Grossen Rat beschlossene Impulsprogramm «Aktionsplan Green Deal». Mit diesem fördert der Kanton Massnahmen zum Klimaschutz und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Eine dieser Massnahmen ist die verstärkte Nutzung von Solarstrom für kantonseigene Infrastrukturanlagen – dazu zählen auch die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen von Strassentunnels. Diese eignen sich besonders gut für die unterstützende Versorgung mit Solarstrom, da sie auch tagsüber Energie benötigen.

Aufgrund eines Vorstosses im Grossen Rat hat das Tiefbauamt bereits 2020 eine Potenzialanalyse an 68 Standorten im Umfeld von im Eigentum des Kantons stehenden Tunnels und Galerien durchgeführt. Als wichtigstes Kriterium stellten sich passende Montageflächen in unmittelbarer Tunnelnähe heraus. Diese müssen gut besonnt sowie vor Steinschlag, Eis und Schnee geschützt sein und dürfen das Landschaftsbild nicht stören. Bei neuen Strassenbauprojekten – etwa Tunnels, Galerien oder grossen Stützmauern – wird künftig die Möglichkeit zur Nutzung von Sonnenergie für die Stromproduktion bereits in der Projektphase durch das Tiefbauamt geprüft.

(Quelle: Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität)