Die Regierung hat auf den 1. Juni 2022 die Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte (portofreie briefliche Stimmabgabe) in Kraft gesetzt. Mit diesen Änderungen wird die postalische briefliche Stimmabgabe für die Stimmberechtigten ab dem Abstimmungstermin vom 25. September 2022 kostenlos. Die dabei entstehenden Portokosten für eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen respektive Wahlen übernimmt der Kanton.
Die postalische briefliche Stimmabgabe ist damit eine weitere kostenlose Möglichkeit zur Stimmabgabe, neben der Stimmabgabe an der Urne, der Stimmabgabe an einer vorzeitig von der Gemeinde bezeichneten Stelle sowie der brieflichen Stimmabgabe durch Einwurf in den Gemeindebriefkasten.
Alle weiteren Informationen zu Abstimmungen und Wahlen im Kanton Graubünden sind auf der Webseite der Standeskanzlei aufgeschaltet.
(Bild: Archiv)