Die Bündner Regierung genehmigt die von den Gemeinde Untervaz am 7. Juni 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit schafft sie die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den beabsichtigten Ersatz des bestehenden Kindergartens durch einen Neubau.
Für den Neubau eines Kindergartens notwendig ist insbesondere die Aufhebung des Schutzstatus des bestehenden Kindergartens, da es sich um ein geschütztes Objekt handelt. Ohne diese Aufhebung wäre ein Abbruch des Gebäudes rechtlich nicht möglich.
Im Rahmen der Planung und Mitwirkung hat die Gemeinde Untervaz aufgezeigt, dass die Interessen an einem Neubau des Kindergartens die Interessen an einem Erhalt des im Jahr 1948 erbauten Gebäudes überwiegen. Die Gemeindeversammlung hatte dem Vorschlag mit 143:2 Stimmen deutlich zugestimmt.
Mit der Genehmigung der Bündner Regierung sind nun die Voraussetzungen geschaffen, den bestehenden Kindergarten durch einen Neubau zu ersetzen.
(Visualisierungen: Architekturbüro Rainer Weitschies/zVg.)