Die ständigen Wolfsattacken auf die Schafherde auf der Börteralp haben die Situation so unerträglich werden lassen, dass sich die Alpverantwortlichen entschieden haben die Alp notfallmässig frühzeitig zu verlassen.
Im Gebiet um Klosters wurde im vergangenen Jahr (2021) ein Wolfspaar festgestellt, wie der Bündner Bauernverband am Montag mitteilte. In diesem Sommer (2022) konnte kein Nachwuchs nachgewiesen werden.
Somit komme nach dem «Konzept Wolf Schweiz» 4.5 «bei Wolfspaaren, bei residenten oder bei transienten Einzelwölfen grundsätzlich der Einzelabschuss zur Anwendung». Dazu heisst es gemäss Bündner Bauernverband in der «Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV)» Art. 9bis 34 «Massnahmen gegen einzelne Wölfe» wie folgt:
1 Der Kanton kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe erteilen, die erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten.
2 Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet:
a. mindestens 25 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden;
b. mindestens 15 Nutztiere innerhalb von einem Monat getötet werden; oder
c. mindestens 10 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren.
Da bereits im vergangenen Jahr (2021) Schäden durch Wölfe an Nutztieren verzeichnet werden mussten, ist die Schadschwelle mit 61 getöteten sowie 13 verletzten Schafen zwischen dem 19. Juni 2022 und dem 28. August 2022 nach Punkt C bereits um das Sechsfache überschritten.
Dennoch wurde vom Kanton immer noch kein Abschuss verfügt. Dies obwohl die Schonzeit für Weibchen vom 1. April bis 31. Juli (Zeit der Fortpflanzung und Jungenaufzucht) nach «Konzept Wolf Schweiz» verstrichen war. Im Hinblick auf die Häufung der Rissvorfälle hätte mit einem Abschuss des männlichen Tieres vor dem 31.07 (19 gerissenen Nutztiere) begonnen werden können.
Stattdessen wurde durch Mario Cavigelli, Vorsteher des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität gänzlich auf die Verfügung eines Einzelwolfabschusses verzichtet. Dieses Vorgehen entspricht nicht dem von der Landwirtschaft geforderten und der Politik versprochenen «vollen Ausschöpfen des Gesetzesrahmens».
«Es ist unverständlich, warum nun auch der Kanton die Tierhalter so lange quält, bis sie gezwungen sind, sich und ihre Tiere selbst zu verteidigen oder die Alpweiden zu verlassen», schreibt der Bündner Bauernverband abschliessend.
(Bild: Archiv GRHeute)