Der Stadtrat legt dem Gemeinderat die Strategie Sucht- und Drogenpolitik der Stadt Chur vor. Stadt und Kanton verfolgen gemeinsame Zielsetzungen in enger Abstimmung. Der Stadtrat möchte der Verwahrlosung der betroffenen Personen entgegenwirken, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen sowie die Suchtprävention verbessern. Ein zentrales Element der Strategie ist ein versuchsweise betriebener begleiteter Konsumraum, welcher an die vom Kanton finanzierte Kontakt- und Anlaufstelle für suchtbelastete und randständige Menschen im Stadtzentrum angeschlossen werden soll.
Ende 2021 erhielt die Stadt Chur vom Gemeinderat den Auftrag, die Prüfung und Betreibung eines Konsumraums aufzugreifen. Mit einem befristet finanzierten Konsumraum sollen einerseits die Situation der Betroffenen verbessert und andererseits der Konsum für die Öffentlichkeit weniger sichtbar werden. Der Stadtrat spricht sich gegen ein städtisches Vorpreschen, sondern für eine gute Abstimmung von Stadt, Kanton und dem Verein Überlebenshilfe Graubünden (UHG) aus, um möglichst nachhaltige Wirkungen für die Betroffenen und die Bevölkerung zu erzielen, wie der Churer Stadtrat am Montag mitteilte.
Enge Zusammenarbeit
Die Zuständigkeit für schadensmindernde Suchthilfeangebote liegt primär beim Kanton, auch wenn sich die Problematiken auf Gemeindeebene zeigen. Der Kanton finanziert in diesem Rahmen beispielsweise die Angebote des Vereins UHG. Das Ausmass der sichtbaren Drogenszene im Stadtgarten in Chur bewegt sich seit Jahren etwa im gleichen Rahmen, dennoch ist die Situation für die Betroffenen prekär und für die Anwohnenden sowie die Öffentlichkeit mit Qualitätseinbussen verbunden.
Die Stadt Chur hat in der Vergangenheit einige Massnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt. So wurde im 2018 der Stadtgarten neugestaltet und im Jahr darauf eine städtische Taskforce sowie ein regelmässiger runder Tisch mit dem kantonalen Sozialamt, der Kantonspolizei und dem Verein UHG ins Leben gerufen. Bewährt hat sich auch das im Jahr 2020 lancierte zweijährige Pilotprojekt «Streetwork».
Auch der Kanton hat in den letzten Jahren Massnahmen definiert. So hat die Regierung aufgrund einer gründlichen Situations- und Bedarfsanalyse im Jahr 2021 eine rollende Verbesserung der bestehenden Suchthilfeangebote beschlossen. Diese beinhaltet unter anderem die Weiterführung und Finanzierung der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork), die Errichtung einer neuen Kontakt- und Anlaufstelle an einem zentraleren Standort sowie die Verbesserung der Wohnangebote mit Begleitung.
Aufgrund des Vorstosses im Gemeinderat (Prüfung und Betreibung Konsumraum) hat die Stadt Chur ein Konzept für einen begleiteten Konsumraum ausgearbeitet. Ein solcher Konsumraum soll dabei an die neue Kontakt- und Anlaufstelle des Kantons angegliedert werden. Im Konzept werden die Rahmenbedingungen für einen Konsumraum festgehalten und die Grundstruktur für die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sowie die Betriebsart definiert.
Konzept als Basis
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit dem Betrieb eines Konsumraums alle Problemlagen der bestehenden Drogenszene behoben werden, jedoch dürfte durch diesen eine positive Wirkung erzielt werden. Eine zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Betrieb eines Konsumraums besteht in der Angliederung dieses an eine zentrale Kontakt- und Anlaufstelle. Die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft erweist sich dabei als grösste Herausforderung.
Das Konzept legt die Rahmenbedingungen für die Lage und Infrastruktur der Liegenschaft fest. Aufgrund dessen kann ein Perimeter für den Betrieb eines begleiteten Konsumraums abgesteckt werden. In diesem Bereich wird die Suche nach einer Liegenschaft vorangetrieben. Durch die koordinierte Konzeption, einen aufeinander abgestimmten Zeitplan und der aktiven Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, wird eine möglichst zielführende Umsetzung der Massnahmen beabsichtigt.
Nächste Schritte
Am 23. Juni 2022 berät der Gemeinderat die Botschaft zur Strategie des Stadtrates. Dabei wird die Finanzierung für einen dreijährigen Pilotbetrieb eines Konsumraums über rund 1 Mio. Franken beantragt. Die Stadt Chur hat bereits die Suche nach möglichen Liegenschaften innerhalb der definierten Perimeter gestartet. Im Herbst dieses Jahrs wird diese mit dem Kanton und dem Verein UHG abgestimmt und daraufhin das weitere Vorgehen festgelegt. Auf das Jahr 2023 hin soll ergänzend ein Konzept zur Suchtprävention ausgearbeitet werden. Der Betriebsstart des Konsumraums soll – je nach Verlauf der Liegenschaftssuche – zwischen 2024 und 2026 erfolgen. Dies alles mit dem gemeinsamen Ziel der Schaffung einer lückenlosen Hilfskette für die betroffenen Personen.
(Bild: zVg. Vlnr: Susanna Gadient, Amtsleiterin kantonales Sozialamt Graubünden, Stadtrat Patrik Degiacomi und Andreas Thöny, Leiter Gesellschaft Stadt Chur)