Der Zizerser Gemeinderat hat für die nächste Gemeindeversammlung dicke Post verteilt: In der Jahresrechnung 2021 fehlen gemäss der GPK 90’000 Franken. Diese entstanden, weil «eine Institution» eine Umklassierung von der Objektklasse 3 in die Objektklasse 2 beantragt – und bekommen hatte.
Dieser Tage lief es gar nicht rund für Gemeindepräsident Peter Lang. Zuerst verteilte ein anonymer Schreiber die «Zizerser Monatsnews» in ausgewählten Haushalten, in der Peter Lang von einer anonymen Quelle auf das Schafott geführt wird (GRHeute berichtete). Fast zeitgleich flatterte allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Jahresrechnung 2021 in die Briefkästen. Darin aufgelistet sind Beträge, die die Gemeinde letztes Jahr eingenommen und ausgegeben hat und an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni zur Abstimmung kommen.
Bis auf ein Loch von 90’000 Franken.
Wie dieses Loch entstanden ist, steht auf Seite 51 in der Jahresrechnung. Es ist der Bericht der GPK. Unter «Ergebnis der Rechnungsprüfung» steht im Subkapitel «Unregelmässiges», dass «eine privatrechtliche Institution, die im Bereich der Beherbergung und der Pflege von betagten Menschen tätig ist», ein Gesuch gestellt hat. Dabei geht es darum, einen Neubau von der Objektklasse 3 in die Objektklasse 2 für Mehrfamilienhäuser umzuklassieren. Sowohl dem Gemeinderat als auch der «privatrechtlichen Institution» war aber klar, dass das Gebäude mit der Objektklasse 3 ursprünglich vollkommen richtig eingestuft wurde, wie es im GPK-Bericht weiter heisst.
In der Gemeindeordnung von Zizers steht:
- Objektzone 1 betreffen Bauten mit geringem Wasserbedarf wie zum Beispiel Bürogebäude, Verwaltungsbauten, Schulen, Kirchen sowie Lagerhäuser für Materialien.
- Objektzone 2 betreffen Bauten mit mittlerem Wasserbedarf wie zum Beispiel Wohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Kaufhäuser ohne Restaurant, Verkaufsgeschäfte und Coiffeurbetriebe.
- Objektzone 3 betreffen Bauten mit starkem Wasserbedarf wie zum Beispiel Krankenhäuser, Heime, Kurhäuser, Hotels und Industrie- und Grossgewerbebauten.
Eine «privatrechtliche Institution die im Bereich der Beherbergung und der Pflege von betagten Menschen tätig ist», gehört gemäss dieser Definition in die Objektklasse 3.
Nichts damit zu tun
Wie der Umklassierungs-Deal zustande kam, ist im GPK-Bericht folgendermassen beschrieben: «Sie [‹die Institution›, Anmerkung der Redaktion] versuchte aber ihren Antrag zu begründen. Der Gemeindevorstand genehmigte aber den Antrag und beauftragte das Bauamt, die erstausgestellte Rechnung zu widerrufen und eine neue provisorische Baurechnung mit tieferen Gebührensätzen der Institution zuzusenden, (…).» Eine Anfrage von GRHeute, Einsicht in das Protokoll des Gemeinderates zu erhalten, wurde abgelehnt – die Sitzungsprotokolle sind geheim.
Um welche «Institution» es sich bei diesem Deal handelt, ist aus dem Bericht nicht direkt ersichtlich. Gemeint ist die Bauherrin, die schon vorher auf dem Grundstück verschiedene Häuser für die Pflege von Betagten führte. Im Neubau ist eine weitere Institution eingemietet – die aber «mit den Anschlussgebühren nichts zu tun hat», wie es in einer Stellungnahme der Gemeinde Zizers und der besagten Institution heisst.
Jahresrechnung unter Vorbehalt genehmigen
In Zusammenhang mit diesem Neubau am nördlichen Dorfrand von Zizers gingen aber nicht nur die 90’000 Franken verloren – insgesamt ergibt sich über die Jahre ein Minderbeitrag von insgesamt 151’000 Franken. Gemäss der GPK wurden als Grundlage für die Kalkulation der provisorischen Baurechnung nur 60 Prozent der im Baugesuch veranschlagten Baukosten herangezogen.
Weil sich der Gemeinderat und die GPK in dieser Frage nicht einig sind, wurde nach einer Absprache mit der GPK und dem Gemeinderat ein neutraler Rechtsanwalt hinzugezogen. Die GPK empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2021 vorerst unter Vorbehalt zu genehmigen und den Vorstand nicht zu entlasten. Dieser Antrag wird von der Revisionsstelle unterstützt.
Zum Vergleich: Gut 100 Meter weiter südlich hat ebenfalls eine «privatrechtliche Institution, die im Bereich der Beherbergung und der Pflege von betagten Menschen tätig ist», aber nichts mit diesem Fall zu tun hat, vor ein paar Jahren ihr Heim umgebaut und vergrössert. Gemäss einer Abklärung von GRHeute konnte nichts gefunden werden, das darauf hindeutet, dass diese privatrechtliche Institution einen derartigen Antrag gestellt und bewilligt bekommen hätte.
Im Dorf redet man hinter vorgehaltener Hand von Korruption.
(Bild: GRHeute)