Unterstützung für den Kultursektor verlängert

Nach Aufhebung aller Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie Ende März 2022 wären die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Ende April 2022 ausgelaufen. Da die Herausforderung im Kultursektor aber nicht unmittelbar beendet sind, beschloss der Bundesrat am 13. April 2022 beide Unterstützungsmassnahmen um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Finanzhilfen können weiterhin beantragt werden

Kulturunternehmen und Kulturschaffende können für den finanziellen Schaden, der aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus oder aus Gründen der negativen Nachwirkung solcher Massnahmen entsteht, eine Ausfallentschädigung in Form einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen.

Weiter wurde der Geltungsbereich für die Transformationsprojekte präzisiert. So sind Gesuche mehrerer Vereine im Laienbereich zusammen auch berechtigt Transformationsprojekte einzureichen. Daneben können auch Kulturschaffende selber in der Form von rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaften ein Fördergesuch einreichen. Finanzhilfen können nur an Projekte geleistet werden, die kausal mit der COVID-19-Epidemie in Verbindung stehen, das heisst mit der das Kulturunternehmen eine Anpassung an die durch die COVID-19-Epidemie veränderten Verhältnisse verfolgt. Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte können unverändert bis zum 30. November 2022 eingegeben werden.

Aktuelle Informationen sowie die entsprechenden Gesuchsformulare sind auf der Webseite www.kfg.gr.ch unter «Coronavirus COVID-19» zu finden.

 

(Bild: Archiv)