Kommt in Graubünden das Stimmrechtsalter ab 16 Jahren? Ein Antrag des Mitte-Politikers Gian Derungs verlangt, die Kantonsverfassung so zu ändern, dass «im Kanton Graubünden wohnhafte Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem vollendetem 16. Lebensjahr in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten über das aktive Wahl- und Stimmrecht verfügen». Die Regierung ist zwar kritisch, will dem Grossen Rat aber einen entsprechenden Antrag unterbreiten.
«Die Regierung anerkennt die breite politische Unterstützung für das Anliegen im Grossen Rat, welche mit vorliegendem Auftrag zum Ausdruck gebracht wird. Vor diesem Hintergrund und der aktiven Diskussionen in anderen Kantonen und auf Bundesebene will sie sich den Bestrebungen, die politische Partizipation der Jugendlichen zu erhöhen, nicht verweigern», schreibt die Bündner Regierung in ihrer Antwort auf den Auftrag Derungs zum aktiven Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren in Graubünden.
Jugendliche aufgeschlossener
Nicht weniger als 75 Grossrätinnen und Grossräte aller Parteien haben den Antrag, das Stimm- und Wahlrecht in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten auf 16 Jahre zu senken, unterschrieben. Begründet wird dies damit, der heutigen frühen gesellschaftlichen Integration der Jugendlichen und ihrer Aufgeschlossenheit gegenüber politischen Themen sei Rechnung zu tragen. Ausserdem gäbe es das Stimm- und Wahlrechtsalter auch schon beispielsweise im Kanton Glarus, in Österreich und in mehr als zehn Bundesländern Deutschlands.
Die Bündner Regierung nimmt den Auftrag eher zähneknirschend entgegen. Das Thema sei in jüngerer Vergangenheit im Kanton Graubünden bereits mehrmals thematisiert worden. Auch in anderen Kantonen sei das Anliegen jüngst mehrfach verworfen worden, so beispielsweise im Kanton Neuenburg im Februar 2020, im Kanton Uri im September 2021 sowie im Dezember 2021 in Luzern und im Juli 2021 in Zug vom jeweiligen Kantonsrat.
«Unterschiedliche Altersschwelle»
Ausserdem zeige eine aktuelle Studie, dass das Interesse an kommunaler und kantonaler Politik in der Altersstufe der 16-18-Jährigen eher unterdurchschnittlich sei. Dazu käme, dass es nach wie vor nicht ganz unproblematisch sei, die zivilrechtliche von der politischen Mündigkeit abzuweichen: «Zudem würde eine unterschiedliche Altersschwelle für das aktive und das passive Wahlrecht geschaffen.»
Aufgrund der «breiten politische Unterstützung für das Anliegen» ist die Bündner Regierung aber bereit, «den vorliegenden Auftrag entgegenzunehmen und dem Grossen Rat eine Änderung der Kantonsverfassung zu unterbreiten, die für die kommunalen und kantonalen Angelegenheiten das aktive Stimm- und Wahlrecht 16 vorsieht.» Das Thema kommt somit definitiv wieder aufs politische Parkett.
(Symbolbild: Pixabay)