Die Förderung des Viehabsatzes und der Vermarktung von Nutz- und Schlachtvieh in Graubünden wird jährlich von der Bündner Regierung auf Antrag der Absatzförderungsorganisation graubündenVIEH AG beschlossen.
Im Beschluss werden verschiedene Massnahmen festgelegt und Beiträge für Werbeaktivitäten sowie marktentlastende Massnahmen und weitere Erleichterungen für die Landwirtinnen und Landwirte zugesichert.
Einerseits wird die Organisation und Durchführung der öffentlichen Schlachtviehmärkte durch die graubündenVIEH AG für Rindvieh, Schafe und Ziegen mit einem Stückbeitrag von 40 beziehungsweise 5 Franken pro Tier und für den Betrieb einer professionellen Marketingstruktur und für Werbeaktivitäten mit Pauschalbeitrag von 125 000 Franken entschädigt.
Andererseits werden Beiträge zur Förderung des Schaf- und Ziegenabsatzes von maximal 84 000 Franken an die Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt, und mit maximal 84 000 Franken wird der Transport- und Vorführservice unterstützt, um die öffentlichen Märkte zu fördern und die regional unterschiedlichen Transportdistanzen auszugleichen.
(Symbolbild: Pixabay)