Die Regierung gibt grünes Licht für die Verbauung eines Wildbachs in der Gemeinde Scuol. Zudem genehmigt sie den regionalen Richtplan Plessur in den Themenbereichen «touristischer Langsamverkehr» sowie «Beherbergungen und Gastronomie».
Die Regierung genehmigt ein Projekt der Gemeinde Scuol für die Verbauung des Wildbachs Val Triazza. Zudem beteiligen sich der Kanton und der Bund im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung «Schutzbauten Wasser» mit maximal rund 1,81 Millionen Franken am Projekt. Die Gesamtkosten sind mit 3,3 Millionen Franken veranschlagt, wie aus einer Medienmitteilung der Standeskanzlei Graubünden hervorgeht.
Die Val Triazza fliesst mitten durch das Dorfkerngebiet von Pradella. Dort führten im Sommer 2015 heftige Gewitter zu Hochwasser. In der Folge uferte der Bach im Siedlungsgebiet von Pradella aus, wobei ein Wohn- und zwei Lagerhäuser Totalschaden erlitten. Die Untersuchungen im Nachgang deckten ein erhöhtes Hochwasserrisiko und eine Beschädigung der bestehenden Verbauung auf. Die Gemeinde Scuol hat sich deshalb entschieden, ein neues Verbauungsprojekt auszuarbeiten.
Das Projekt soll die Hochwassergefahr auf ein akzeptables Mass reduzieren. Es umfasst wasserbauliche Massnahmen an verschiedenen Standorten entlang des gesamten Bachlaufs im Dorfgebiet. Das Kernelement der Verbauung bildet eine rund 1,5 Meter hohe Hochwasserschutzmauer entlang des rechten Ufers, welche zukünftig eine Überflutung des Siedlungskerngebiets von Pradella verhindern soll.
Richtplan für Region Plessur genehmigt
Die Regierung genehmigt den von der Region Plessur am 23. August 2021 beschlossenen regionalen Richtplan in den Themenbereichen «touristischer Langsamverkehr» sowie «Beherbergungen und Gastronomie». Bestandteil dieser Bereiche sind unter anderem Wanderwege, Radwege sowie Bikewege und Infrastrukturen wie Gasthäuser und Beherbergungen ausserhalb des Siedlungsgebiets.
Ziel des Richtplans ist es, den behördenverbindlichen Rahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines attraktiven und sicheren Velonetzes mit Anschluss an das übergeordnete Wegnetz zu schaffen. Durch die Nutzung von Synergien mit weiteren Angeboten wie Verpflegungsstationen und Beherbergungen wird eine Steigerung der touristischen Attraktivität in der Region sowie eine Angebotsoptimierung in der Sommer- und Zwischensaison angestrebt.
Die Regierung beurteilt die Anpassungen gesamthaft als zielführend und zweckmässig. Sie begrüsst insbesondere die als Zielsetzung angestrebte Optimierung der Fuss- und Radverkehrsnetze, durch welche die touristische Attraktivität der Region gesteigert werden soll. Wie im Richtplantext richtigerweise erwähnt, gilt es gleichzeitig aber auch, allfällige Konflikte zwischen verschiedenen Nutzergruppen – wo erforderlich und möglich – zu entschärfen.
(Bilder: zVg)