Die Regierung begrüsst, dass die Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling vereinfacht werden soll. Zudem genehmigt sie neue Normalarbeitsverträge für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal.
Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung des Bundes bezüglich Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling, wie sie am Donnerstag in einer Medienmitteilung festhält. Auf siedlungsorientierten Strassen innerorts sollen Tempo-30-Zonen nicht nur zur Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses angeordnet werden können. Neu sollen auch aus weiteren, in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen Tempo-30-Zonen eingeführt werden können. Zudem soll die Erstellung eines Gutachtens nicht mehr nötig sein. Die Regierung begrüsst diesen Vorschlag. Es handelt sich dabei um Strassenabschnitte in denen die Einführung von Tempo-30-Zonen in der Regel sinnvoll und unbestritten ist und somit auf die Erstellung von Gutachten verzichtet werden kann.
Für die Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) soll ein Symbol eingeführt werden, das auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen und dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden kann, um Fahrzeuge mit einer Mehrfachbesatzung von der Beschränkung auszunehmen. Die Zusatztafel soll auch den Parkierungssignalen beigefügt werden können. Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften, soweit sie den Fahrverkehr betrifft. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der öffentliche Verkehr hinsichtlich Fahrplanstabilität und Verkehrssicherheit gegenüber dem motorisierten Individualverkehr beeinträchtigt wird. Die Einführung einer Signalisation für Mitfahrgemeinschaften beim Parkieren lehnt die Regierung jedoch ab.
Normalarbeitsverträge für Arbeitsverhältnis und für das Alp- und Hirtschaftspersonal
Die Regierung genehmigt die Totalrevisionen des Normalarbeitsvertrags für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis sowie des Normalarbeitsvertrags für das Alp- und Hirtschaftspersonal und setzt diese per 1. März 2022 in Kraft. Die beiden Normalarbeitsverträge stammen aus dem Jahr 1998 und waren überarbeitungsbedürftig. Entsprechend beantragte der Bündner Bauernverband im Herbst 2019 eine Überarbeitung. Neben einigen redaktionellen Überarbeitungen wurden die Bestimmungen der beiden Normalarbeitsverträge mit den heutigen übergeordneten Vorgaben in Einklang gebracht. Zudem erfolgten Präzisierungen und Anpassungen der Regeln über den Bezug von Feiertagen und den Anspruch auf bezahlten Urlaub. Im Normalarbeitsvertrag für das Alp- und Hirtschaftspersonal wurde eine neue Bestimmung über die Entschädigung der Freizeit, der Ferien und der Feiertage, die bei der Arbeit auf der Alp in der Regel nicht bezogen werden können, aufgenommen.
Kantonsbeitrag für Bündner Lehrlingshaus in Chur
Die Regierung sichert der Stiftung Bündner Lehrlingshaus in Chur für die geplante Instandsetzung des Lehrlingshauses einen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 460 700 Franken zu. Das im Jahr 1977 errichtete Bündner Lehrlingshaus umfasst insgesamt 50 Einzel-, Doppel- und Dreibettzimmer sowie sechs Studiozimmer. Die allgemeinen Räumlichkeiten, die Zimmer wie auch die haustechnischen Anlagen befinden sich noch im Originalzustand, sind veraltet und sollen erneuert werden. Im Rahmen des Projekts sollen unter anderem die Zimmer renoviert, Parkettböden geschliffen und die Oberflächen der Holzdecken und Wandverkleidungen aufgefrischt werden. Möbeleinbauten sowie Sanitärapparate sollen ebenfalls saniert oder ersetzt werden. Ferner sollen die Beleuchtungen durch energiesparende LED-Leuchtmittel ersetzt werden. Um einen reibungslosen Betrieb aufrecht erhalten zu können, wird die Instandsetzung in Etappen über zwei bis drei Jahre erfolgen. Der Baubeginn ist für den Sommer 2022 geplant.
(Bild: Lehrlingshaus Chur, Marco Jäger)