Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit des Grossen Rats (KJS) hat auf Antrag des Kantonsgerichts von Graubünden ausserordentliche Richterinnen im Umfang von 200 Stellenprozenten, befristet auf zwei Jahre, gewählt.
In der Februarsession 2021 hat der Grosse Rat das Gerichtsorganisationsgesetz teilrevidiert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, die kantonalen Gerichte personell zu verstärken, wenn Richterinnen oder Richter für eine längere Dauer an der Amtsausübung verhindert sind oder die Gerichte wegen einer ausserordentlich hohen Geschäftslast nicht mehr in der Lage sind, Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist zu erledigen. Die Kompetenz für die Zuwahl solcher ausserordentlichen Richterinnen und Richter legt das Gesetz in die Hände der Justizkommission des Grossen Rats. Am 15. Juni 2021 ist diese Teilrevision in Kraft getreten.
Abbau der Anzahl pendenter Fälle am Kantonsgericht von Graubünden
Die hohe Anzahl pendenter Fälle am Kantonsgericht hat mehrere Gründe. Die Justizreform 2 mit der Neuorganisation der oberen kantonalen Gerichte trug unter anderem ihren Teil dazu bei, wie auch die steigenden Anforderungen an die Begründung der Urteile, welche das Bundesgericht auferlegt. Der Grosse Rat reagierte darauf mit der Schaffung einer sechsten Richterstelle am Kantonsgericht von Graubünden. Die Wirkung konnte sich aber aufgrund von Personalausfällen nicht entfalten. Das Kantonsgericht arbeitet heute wieder in Vollbesetzung. Es ist aufgrund der personellen Ressourcen jedoch nicht in der Lage, nebst dem Tagesgeschäft auch die aufgelaufenen Pendenzen innert angemessener Frist zu erledigen. Deshalb hat das Kantonsgericht gestützt auf das teilrevidierte Gerichtsorganisationsgesetz der KJS beantragt, ihm für die Dauer von zwei Jahren und im Umfang von 200 Stellenprozenten ausserordentliche Richterinnen und Richter zur Verfügung zu stellen. Die KJS hat das Gesuch geprüft und sieht die Notwendigkeit einer personellen Unterstützung zwecks Abbau der Anzahl pendenter Fälle.
KJS wählt drei ausserordentliche Richterinnen
Entsprechend hat die KJS die gewünschten Stellen ausgeschrieben und ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Zwei Monate nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision konnte die KJS so Frau Seraina Aebli, Frau Andrea Bäder Federspiel und Frau Chiara Richter als ausserordentliche Richterinnen für das Kantonsgericht von Graubünden für die Dauer von zwei Jahren zuwählen. Damit will die Kommission sicherstellen, dass Rechtsstreitigkeiten vor Kantonsgericht in absehbarer Zeit wieder innert angemessener Frist erledigt werden können. Eine gut funktionierende Justiz zeichnet sich neben einer guten Qualität der Urteile auch durch zeitnahe Entscheide aus.
(Quelle: Kommission für Justiz und Sicherheit)