Die Regierung hat die Beiträge für den Bündner Finanzausgleich 2022 festgelegt. Insgesamt werden Beiträge im Umfang von 60,7 Millionen Franken an die 101 Bündner Gemeinden gewährt. Der Kanton finanziert davon 40,9 Millionen und die ressourcenstarken Gemeinden 19,8 Millionen Franken. Wer zahlt und wer erhält im Kanton?
Das für die Berechnung des Ressourcenausgleichs massgebende Ressourcenpotenzial für das Ausgleichsjahr 2022 ist gegenüber dem Vorjahr über alle Gemeinden hinweg um 24,8 Millionen Franken auf 838 Millionen Franken angewachsen (+3,1%). Gründe für die Zunahme sind vor allem steigende Steuereinnahmen sowie Änderungen in den Datengrundlagen als Folge der vom Grossen Rat am 19. Oktober 2020 beschlossenen und am 1. März 2021 in Kraft getretenen Teilrevision des Gesetzes über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden.
Die Steuern der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Quellensteuern) tragen mit 568,4 Millionen Franken rund zwei Drittel zum gesamten Ressourcenpotenzial bei. Weiter fliessen die Steuereinnahmen juristischer Personen (87,4 Mio.), die Wasserzinsen bzw. Abgeltungsleistungen (61 Mio.) sowie die mit einem Wert von 1,5 Promille berücksichtigten Steuerwerte der Liegenschaften (121,2 Mio.) in die Berechnung ein.
Rund 34 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich
Pro massgebende Person ist das durchschnittliche Ressourcenpotenzial von 3909 Franken im Vorjahr auf neu 4008 Franken angestiegen (+2,6%); dieser kantonale Mittelwert entspricht 100 Punkten im Ressourcenindex. Ferrera als stärkste Gemeinde weist bei einem Ressourcenpotenzial von 22 064 Franken pro Kopf neu einen Indexstand von 550,4 Punkten auf (Vorjahr 531,6 Punkte). Furna als schwächste Gemeinde (mit 1577 Franken Ressourcenpotenzial pro Kopf) weist einen Indexstand von 39,3 Punkten auf (2021: 34,3 Punkte). Ferrera ist damit 14 Mal stärker als Furna. Mit Indexwerten von jeweils über 100 Punkten gelten insgesamt 38 Gemeinden als ressourcenstark und damit als beitragspflichtig. In der folgenden Grafik ist die Stärke der Gemeinden als RP-Wert ausgewiesen.
Der Abschöpfungssatz wird gegenüber dem Vorjahr unverändert auf dem gesetzlichen Minimum von 15,0 Prozent belassen. Insgesamt steuern diese Gemeinden rund 19,78 Millionen Franken zum Ressourcenausgleich bei (Vorjahr 18,55 Mio.).
Zu den insgesamt 62 ressourcenschwachen, anspruchsberechtigten Gemeinden mit einem Indexstand von unter 100 Punkten fliessen rund 33,83 Millionen Franken und damit 0,75 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Zusammen mit eigenen Ressourcen erreicht so jede Gemeinde eine Mindestausstattung von 73,0 Prozent des kantonalen Durchschnitts (Vorjahr 73,6%). Die Differenz zwischen dem Gesamtvolumen und den Beiträgen der ressourcenstarken Gemeinden in Höhe von rund 14,06 Millionen Franken trägt der Kanton.
44 Gemeinden profitieren vom Gebirgs- und Schullastenausgleich
Mit dem Gebirgs- und Schullastenausgleich (GLA) wird Gemeinden einen Ausgleich gewährt, welche durch ihre Besiedlungsstruktur, ihre geographisch-topografische Lage sowie durch ihre Schülerquote eine übermässige Belastung erfahren. 2022 erhalten 44 berechtigte Gemeinden gleich wie im Vorjahr total 24 Millionen Franken. Diese Mittel stellt vollumfänglich der Kanton zur Verfügung. Am meisten GLA-Mittel werden an Gemeinden in den Regionen Surselva und Prättigau / Davos ausgerichtet.
25 Gemeinden mit Anspruch im Bereich der Sozialhilfe
Gemeinden, die im Bereich der materiellen Sozialhilfe überdurchschnittlich stark belastet sind, können Anspruch auf einen Ausgleich anmelden. Dieser Lastenausgleich Soziales bemisst sich an den Nettoaufwendungen der Gemeinden im Verhältnis zu ihrem Ressourcenpotenzial. Die Ausgleichsbeiträge werden auf Gesuch der Gemeinden hin jeweils im Folgejahr festgelegt. Nach der Basisprüfung im Frühjahr 2021 werden für das Jahr 2020 an 25 Gemeinden Beiträge von rund 2,84 Millionen Franken ausgerichtet (Vorjahr 3,29 Mio.). 2,1 Millionen Franken davon entfallen alleine auf die Stadt Chur. Bei fünf Gemeinden erfolgt bis Ende 2021 eine stichprobenweise Vertiefungsprüfung.
Im Übrigen kann die Regierung einer Gemeinde im Rahmen des Individuellen Härteausgleichs für besondere Lasten (ILA) einen Sonderbeitrag gewähren. Die Gemeinde hat nachzuweisen, dass sie durch ausserordentliche Verhältnisse oder Ereignisse übermässig belastet wird. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2016 musste dieses Instrument noch nie beansprucht werden. Für das Jahr 2022 soll wie im Vorjahr ein Betrag von 0,5 Millionen Franken budgetiert werden.
Der Grosse Rat wird die Eckwerte für den Ressourcenausgleich 2022 sowie das Gesamtvolumen 2022 für den Gebirgs- und Schullastenausgleich und den Individuellen Härteausgleich für besondere Lasten mit dem Budget 2022 abschliessend festlegen.
(Bild: GRHeute)