Im Mai 2021 verzeichnete der Kanton Graubünden 2243 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 2,0 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 2630 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl um 387 gesunken. Zusätzlich wurden 1068 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Im Mai 2021 verzeichnete der Kanton Graubünden 2’243 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 2.0 % entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 2’630 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl gesunken. Zusätzlich wurden 1’068 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert. Zu den nichtarbeitslosen Stellensuchenden gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nichtarbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Mai 2021 wurden 3’311 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 3’797 Stellensuchenden ist diese Zahl um 486 gesunken. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist saisonal bedingt und primär auf den Anstieg der Beschäftigung im Bau- und Gastgewerbe zurückzuführen.
Von den 2’243 Arbeitslosen waren 1’084 Frauen und 1’159 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (1’049), der Verkehr und Transport (171), der Detailhandel (143), das Baugewerbe (118), das Gesundheits- und Sozialwesen (102) sowie Freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen (87). Im Mai 2021 wurden 174 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 165 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl wiederum angestiegen.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 151’233 auf 142’966 gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 3.1%. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 94’401 nichtarbeitslose Stellensuchende registriert.
Kurzarbeit in Graubünden
Im Monat Mai 2021 wurde an 1’343 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 1’650 Betrieben ist die Anzahl gesunken. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen.
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