Jetzt können sich alle zur Impfung anmelden

Ab sofort können sich alle Personen ab 16 Jahren für die Coronaimpfung registrieren lassen. Gleichzeitig öffnet das neue Impfzentrum in der Churer Stadthalle, welches das Kreuzspital ablöst. Dadurch können mehr Personen in kürzerer Zeit geimpft werden. Aufgrund von Lieferverzögerungen seitens der Hersteller ist der Impfstoff allerdings nicht in der gewünschten Menge vorhanden, was das Vorankommen im Impfprozess beeinflusst.

Die Voranmeldung für die Coronaimpfung ist nun auch für Personen zwischen 16 und 24 sowie zwischen 25 und 34 Jahren möglich, wie der Kanton Graubünden am Donnerstag mitteilte. Diese Altersklassen gehören zu den letzten beiden Impfgruppen. Die Vergabe der Impftermine erfolgt nicht sofort – es können Wartezeiten von bis zu 2,5 Monaten entstehen. Die Priorisierung bei der Vergabe der Impftermine erfolgt nun aufgrund des Alters. So werden Personen mit schweren chronischen Vorerkrankungen sowie über 75-Jährige weiterhin priorisiert. Die Voranmeldung wird über die Webseite (www.gr.ch/impfen) empfohlen. Personen ohne Internetzugang können sich auch über die kantonale Impf-Hotline anmelden.

Stadthalle Chur wird zum Impfzentrum

In den kommenden Monaten stellen die Hersteller grössere Impfstofflieferungen in Aussicht. Damit die Impfdosen schneller verimpft werden können, wird ab Samstag, 24. April 2021, das Impfzentrum im Kreuzspital aufgelöst und durch ein neues Zentrum in der Stadthalle Chur ersetzt. Dort werden in den kommenden Tagen bis zu 1700 Personen pro Tag geimpft.

Um möglichst viele Impfwillige in kurzer Zeit impfen zu können, wurden – zusätzlich zum bestehenden Gesundheitspersonal – pensionierte und ehemalige Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzte aufgeboten. Sie alle verfügen über eine fundierte Ausbildung in der Medizin oder im Pflegebereich. Weiter werden die Betriebszeiten angepasst, damit auch berufstätige Personen die Möglichkeit erhalten, ihre zugewiesenen Impftermine wahrzunehmen.

Erneute Lieferverzögerungen beim Impfstoff

Aufgrund von Lieferverzögerungen eines Impfstofferstellers wird der kantonale Zeitplan beeinflusst. Damit Impfwillige dennoch möglichst schnellen Zugang zu den Impfungen erhalten, werden die Lagerbestände für Zweitimpfungen reduziert. Personen, die nachweislich eine COVID-Erkrankung durchgemacht haben, werden neu – gemäss Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit – nur noch einmal geimpft. Eine Ausnahme bilden immunsupprimierte oder immundefiziente Personen.

Die Informationen zu den Coronaimpfungen werden laufend auf der Website www.gr.ch/impfung ergänzt.

(Bild: Archiv)