Mittels neuer Weisungen zum Anstellungsprozess im schulischen Kontext erhöht das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement den Schutz für Kinder und Jugendliche an den Bündner Schulen.
Die neuen Weisungen des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements (EKUD) verpflichten die Schulträgerschaften der Volks-, Berufsfach- und Mittelschulen sowie der Brückenangebote bei der Neuanstellung von Lehr-, Betreuungs- und Fachpersonal sowie Mitgliedern der Schulleitung im Rahmen des Anstellungsprozesses von den Bewerber*innen einen Privatauszug (entspricht dem bisherigen Strafregisterauszug) sowie einen Sonderprivatauszug einzuholen. Der Sonderprivatauszug gibt darüber Auskunft, ob es der Bewerberin oder dem Bewerber verboten ist, eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben.
Mit dem Erlass der Weisungen kommt das EKUD auch einem Anliegen aus dem Grossen Rat nach. In einem Vorstoss von Grossrätin Favre‑Accola aus der Junisession 2019 wurde gefordert, den Schutz für Kinder und Jugendliche in der Schule durch den Erlass von Vorgaben im Zusammenhang mit dem Anstellungsprozess im schulischen Kontext zu erhöhen und sie dadurch besser vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch zu bewahren.
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