Die Auswertung von fast 3200 Coronatests in St. Moritz zeigt, dass rund ein Prozent der Bevölkerung mit dem Coronavirus angesteckt ist. Bei den Mitarbeitenden und Gästen der beiden unter Quarantäne gestellten Hotels beträgt die Ansteckungsrate vier Prozent. Von den 53 identifizierten Fällen betreffen 31 eine mutierte Form des Virus. Dieses wurde bei Hotelangestellten festgestellt und nicht auf Gäste oder die Bevölkerung übertragen.
Aufgrund einer gehäuften Ausbreitung des mutierten Coronavirus in zwei Hotelbetrieben hatte das Gesundheitsamt am Montagmorgen Sofortmassnahmen zum Schutz der Gesundheit von Bevölkerung und Gästen erlassen und eine Ausbruchsuntersuchung angeordnet. Von Montag bis Mittwoch wurden 3184 PCR-Tests (Stand 20. Januar 2021, 17.30 Uhr) durchgeführt. Es wurden 53 Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus bestätigt, davon 31 betreffen Mutationen (N501Y).
Der Flächentest zeigt, dass die durchschnittliche Positivitätsrate in den zwei betroffenen Hotels bei 4 Prozent und in der Bevölkerung bei 1 Prozent und damit etwas gleich hoch wie beim Pilottest vom Dezember liegt. Aufgrund der Lokalisierungen der Infektionen ist ein weiterer Flächentest nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt wird bei weiteren Fallhäufungen gezielte Ausbruchsuntersuchungen in betroffenen Betrieben anordnen. Zudem wird das kantonale Contact Tracing die registrierten Fälle analysieren und betroffene Personen in Isolation und Quarantäne betreuen.
Das mutierte Virus wurde insbesondere bei Hotelmitarbeitenden festgestellt und nicht auf Hotelgäste übertragen. Dies zeigt, dass die Schutzkonzepte der Hotels funktionieren und das Testen von Mitarbeitenden eine sinnvolle, wirksame Massnahme ist.
Aktive Teststrategie wirkt sich positiv aus
Dank der aktiven Teststrategie und den Erfahrungen aus den Pilottests im vergangenen Dezember war es dem Gesundheitsamt und der Gemeinde St. Moritz möglich, nach nur 24 Stunden einen Flächentest für die gesamte Bevölkerung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bedankt sich bei Bevölkerung und Gästen für die zahlreiche Teilnahme sowie beim Gemeindeführungsstab und dem Testzentrum St. Moritz für die gute Zusammenarbeit. Dadurch konnten Personen, die das Virus in sich tragen, erkannt und 53 Infektionsketten unterbrochen werden.
Das Epidemiengesetz (Artikel 40 Abs. 3) schreibt vor, dass die angeordneten Massnahmen nur solange dauern dürfen, wie es notwendig ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern und eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden. Angeordnete Massnahmen sind zudem regelmässig zu überprüfen.
Die Resultate der Ausbruchsuntersuchungen vom 18. bis 21. Januar 2021 zeigen keine überdurchschnittliche Verbreitung der N501Y-Mutation in St. Moritz. Vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung der am 17. Januar 2021 durch das Gesundheitsamt angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Gästen angezeigt. Die beiden betroffenen Hotels bleiben bis zum 27. Januar 2021 unter Quarantäne.
Ab Freitagmorgen ist der Unterricht in St. Moritzer Schulen, Kindertagesstätten und Skischulen wieder erlaubt. Ebenfalls aufgehoben wird das Verbot für Vereinsaktivitäten und Sporttrainings mit Jugendlichen sowie die generelle Maskenpflicht auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz.
Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einhalten
Das Gesundheitsamt warnt vor Nachlässigkeit und empfiehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Gästen weiterhin dringend, auf alle nicht notwendigen Kontakte mit anderen Personen zu verzichten und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Bei leichten Symptomen wird zum Schutz des persönlichen Umfelds ein Coronatest dringend empfohlen.
(Bild: zVg)