Anpassung Wahlsystem für den Grossen Rat: Regierung wird konkreter

Die Zusatzbotschaft ergänzt die Botschaft der Regierung betreffend Anpassung des Wahlsystems des Grossen Rats. Sie beinhaltet eine ausformulierte Revisionsvorlage zur Umsetzung des sogenannten Modells C (Doppelproporz-Wahlsystem im Verhältnis Kanton / bisherige 39 Wahlkreise). Die Regierung kommt damit einem Auftrag der Kommission für Staatspolitik und Strategie nach, den ihr diese im Rahmen eines Rückweisungsbeschlusses erteilt hat.

Die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 24. August 2020 befasst sich mit dem Modell E, einem Mischsystem aus Majorz und Proporz in 43 Wahlkreisen, welches in der Vernehmlassung den grössten politischen Zuspruch erhalten hat. Mit Blick auf eine breite Aufarbeitung der Wahlsystemfrage verlangte die Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS), dass auch aufgezeigt wird, wie das Modell C – ein Doppelproporz-Wahlsystem in den bestehenden 39 Kreisen – näher ausgestaltet würde. Dieses Modell hatte in der Vernehmlassung ebenfalls starke Unterstützung erfahren.

Grundzüge des Modells C

Beim Modell C wird der Grosse Rat nach dem (Doppel-) Proporzwahlsystem (Doppelproportionale Divisormethode mit Standardrundung = «Doppelter Pukelsheim») gewählt. Der «doppelte Pukelsheim» garantiert ein Doppelmass an Proportionalität. Die Sitze werden so zugeteilt, dass einerseits die Parteien über das ganze Kantonsgebiet proportional zu ihren Wähleranteilen Sitze erhalten (Oberzuteilung) und andererseits die Wahlkreise proportional zu den Bevölkerungszahlen repräsentiert werden (Unterzuteilung). Als Wahlkreise können die bisherigen 39 Wahlkreise beibehalten werden. Gewählt wird mittels Listen. Wählbar sind nur Personen, die auf einer Liste des entsprechenden Wahlkreises stehen.

Die Vorlage sieht ein gesetzliches Quorum auf Kantonsebene vor, das heisst einen Prozentsatz an Wählern (Wähleranteil) von 3 Prozent, der erreicht werden muss, damit eine Partei an der Sitzverteilung teilnehmen kann. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Handlungsfähigkeit des Grossen Rats und seine Effizienz nicht durch den Einzug einer Vielzahl von Kleinstgruppierungen beeinträchtigt werden. Vorgesehen ist weiter eine sogenannte Majorzbedingung. Danach bekommt in jedem Wahlkreis die stimmenstärkste Liste (Partei) mindestens einen Sitz, sofern die Partei gemäss Oberzuteilung (kantonal) Anspruch auf genügend Sitze hat. Nicht vorgesehen sind Listenverbindungen.

Die in der Zusatzbotschaft ausformulierte Vorlage umfasst eine Teilrevision der Kantonsverfassung und den Erlass eines Grossratswahlgesetzes.

Haltung der Regierung

Die Regierung ist mit dem Erlass der Zusatzbotschaft zum Modell C einem entsprechenden Auftrag der KSS nachgekommen. Dieses von der Regierung im Vernehmlassungsbericht favorisierte Modell fand bekanntlich in der Vernehmlassung nicht die erforderliche breite Unterstützung. Aufgrund dieser realpolitischen Gegebenheiten und in Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Grossen Rat präsentierte die Regierung deshalb mit der Botschaft eine Vorlage zur Umsetzung des Modells E. An der bisherigen Einschätzung der Regierung des Modells C als «Kompromissmodell», das die Möglichkeit böte, die lange politische Diskussion um das richtige Wahlsystem für den Grossen Rat zu beenden, hat sich nichts geändert.

 

(Archivbild: Grosser Rat/GRHeute)