Die Sonderjagd 2020 wird abgebrochen

Die Sonderjagd 2020 im Kanton Graubünden muss früher als geplant abgebrochen werden. Dies weil in einigen Regionen so viel Schnee liegt, dass eine Weiterführung sowohl aus wildtierbiologischen Überlegungen als auch mit Blick auf die Sicherheit der Jägerinnen und Jäger nicht mehr möglich ist. Aufgrund der verschärften Covid-19-Massnahmen des Bundesrats muss auch auf eine Durchführung in tieferen Lagen verzichtet werden.

In vielen Teilen Graubündens sind die Schneefälle der letzten Wochen so heftig ausgefallen, dass die Wildtiere stark in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Eine intensive Jagd auf Hirsch und Reh würde einen starken Eingriff in den Energiehaushalt der Tiere bedeuten. Dies soll möglichst verhindert werden. Deshalb wird in diesen Regionen von einer Weiterführung der Sonderjagd abgesehen. Der Bundesrat hat zudem am vergangenen Freitag entschieden, dass öffentliche Veranstaltungen ab dem 12. Dezember 2020 verboten sind. Aus Sicht der für die Jagd zuständigen Fachsektion des Bundesamts für Umwelt und der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz handelt es sich bei Gesellschaftsjagden, Vereinsjagden und der von den kantonalen Dienststellen organisierten Sonderjagden um «öffentliche Veranstaltungen». Entsprechend sind diese einzustellen.

Abschusszahlen beinahe erreicht

Trotz den widrigen Witterungsbedingungen während der Jagd im November und Dezember haben die Bündner Jägerinnen und Jäger auch in diesem Jahr entscheidend dazu beigetragen, die angestrebten Abschusszahlen möglichst zu erreichen. Es wurden rund 5500 Hirsche erlegt, was dem Abschussplan von 5560 Hirschen entspricht. Das anvisierte Geschlechterverhältnis von mindesten 50 Prozent weiblicher Tiere wurde aber verfehlt. Die genauen Zahlen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt sein.

Einzelabschüsse durch die Wildhut

In den Regionen mit den grössten Wald-Wild-Konflikten wird die Wildhut nach Möglichkeit noch Einzelabschüsse vornehmen. Mit dieser Massnahme wird versucht, den Verbiss der besonders gefährdeten Schutzwälder in Grenzen zu halten und das erwähnte Geschlechterverhältnis noch zu einem gewissen Grad zu korrigieren. Diese Eingriffe betreffen vor allem das Prättigau, die Bündner Herrschaft, das Churer Rheintal, das Domleschg und in gewissen Gebieten die Surselva.

 

(Symbolbild: Archiv GRHeute)