Aufgrund der zweiten Welle der Corona-Pandemie hat der Churer Stadtrat das Corona-Massnahmenpaket aktualisiert. Gastronomie, Gewerbetreibende aber auch Kultur und Sport werden wiederum früh von Gebühren entlastet.
Auch dem Gemeinderat werden Änderungen in der Verordnung zum städtischen Corona-Fonds vorgeschlagen. Neu sollen mehrmals und auch höhere Gesuche eingereicht werden können. Aufgrund der länger andauernden Pandemie soll das Massnahmenpaket auch im Jahr 2021 zur Anwendung kommen.«Früh handeln und gut kommunizieren hilft von Corona betroffenen Betrieben und Vereinen am meisten», zieht der zuständige Stadtrat Patrik Degiacomi Fazit aus der ersten Welle. Bereits im März dieses Jahres schnürte der Stadtrat ein breit angelegtes Massnahmenpaket, welches vor allem die Möglichkeiten der Stadt in der Verwaltungstätigkeit ausschöpft. Damit sollte die Liquidität der lokalen Wirtschaft, von Akteuren in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Betreuung und von gemeinnützigen Organisationen, aber auch von natürlichen Personen und Familien, sichergestellt werden. Speziell im Fokus sind diejenigen, welche aufgrund von abgesagten oder eingeschränkten Veranstaltungen zuerst von behördlichen Massnahmen getroffen wurden: lokal tätige Akteure in den Bereichen Kultur, Sport und Gesellschaft, welche vermutlich kaum genügend von den Massnahmen des Bundes und des Kantons profitieren können. Das Massnahmenpaket besteht aus verschiedenen Sofortmassnahmen in der Kompetenz des Stadtrates und Änderungen in der Verordnung zum Fonds Coronavirus (COVID-19) in der Kompetenz des Gemeinderates.
Massnahmen in Kompetenz des Stadtrates
Bisher fällt der Erlass städtischer Leistungen mit rund 281’000 Franken finanziell am stärksten ins Gewicht. Dabei geht es in erster Linie um die Reduktion von Gebühren für Gastronomie- und Gewerbetreibende und die Benützung von städtischen Schul- und Sportinfrastrukturen durch Vereine. Im Kulturbereich wurden Defizitgarantien und Leistungsvereinbarungen ausbezahlt, obwohl nicht alle vereinbarten Leistungen erbracht werden konnten; diese Beträge belaufen sich aktuell auf 72’000 Franken.
Die Fondsverordnung wurde vom Gemeinderat im April 2020 beschlossen. Der Fonds bezweckt die Unterstützung von natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in Chur, die im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich tätig und aufgrund des Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Gemeinderat befasst sich in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2020 mit einer Teilrevision der Verordnung. Diese beinhaltet, dass die Verordnung bei länger andauernder Pandemie anwendbar bleibt.
Biser 50 Gesuche
Der Fonds wurde durch den Gemeinderat mit einer Million Franken geäufnet. Bisher sind 50 Gesuche um Beiträge aus dem Fonds eingegangen, bei 19 Gesuchen erfolgte eine Zusage, total wurden bisher 105’440 Franken bewilligt. Davon wurden 28’000 Franken für den Bereich Kultur, 43’500 Franken für den Bereich Gesellschaft und 33’940 Franken für den Bereich Sport gesprochen. Damit ist der Fonds bei weitem nicht ausgeschöpft. «Viele Organisationen sind besser als erwartet durch die Krise der ersten Welle gekommen. Je länger es dauert, desto schwieriger wird es jedoch für viele Vereine im Bereich Kultur, Sport und Gesellschaft», so Patrik Degiacomi. Infolge der zweiten Corona-Welle sollen neu mehrere Gesuche gestellt werden können; der Maximalbetrag pro Gesuchsteller wurde entsprechend von 30’000 Franken auf 60’000 Franken erhöht.
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