Die Bündner Regierung verabschiedet eine Vorlage mit dem Ziel, die Gerichte mit ausserordentlichen Richtern zu unterstützen. Damit sollen weitere Schwachstellen im Bündner Justizsystem beseitigt werden.
Die Zuwahl von ausserordentlichen Richter*innen soll einerseits möglich sein, wenn eine Richterin oder ein Richter infolge der Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aus anderen Gründen voraussichtlich für mehrere Monate nicht in der Lage ist, das Richteramt auszuüben. Andererseits sollen ausserordentliche Richterinnen und Richter gewählt werden können, wenn ein Gericht Rechtsstreitigkeiten andernfalls nicht mehr innert angemessener Frist erledigen kann oder ein solcher Zustand einzutreten droht.
Diese ausserordentlichen Richter dürfen maximal zwei Jahre im Amt bleiben.
Stärkung der Bündner Gerichte in Ausnahmesituationen
In diesen Ausnahmesituationen soll durch eine vorübergehende Aufstockung der Richterstellen sichergestellt werden, dass die Bündner Gerichte die ihnen zugewiesene Rechtsprechungsfunktion erfüllen können. Die Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern dient folglich dazu, die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten innert angemessener Frist sicherzustellen. Sie ist somit erforderlich, um dieses verfassungsmässige Grundrecht zu verwirklichen.
Die betreffende Vorlage wird derzeit mithilfe von Daniel Kettiger, Rechtsanwalt, Mag. rer. publ., erarbeitet und in der zweiten Halbjahreshälfte 2021 zur Vernehmlassung freigegeben werden. Hierdurch sollen die in den vergangenen Jahren in der Bündner Justiz zu Tage getretenen Schwachstellen beseitigt und das Kantonsgericht von Graubünden sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zu einem einzigen Gericht zusammengeführt werden.
(Bild: zVg)