Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Graubünden haben sich immer wieder mit Anzeigen wegen betrügerischen online-Geldanlagen zu befassen. Einige der Geschädigten verloren vorzeitig bezogene Pensionskassengelder an Unbekannte.
Die Kantonspolizei Graubünden warnt heuer bereits zum dritten Mal vor betrügerischen online-Geldanlagen. In einem im Herbst 2020 zur Anzeige gebrachten Fall investierte ein Mann über sechshunderttausend Franken und verlor das Geld.
Ein Kampf gegen Windmühlen? Nicht bei realistischer Betrachtung!
Die der Staatsanwaltschaft Graubünden und der Kantonspolizei seit 2018 zur Anzeige gebrachten beinahe vierzig Fälle – der Gesamtdeliktsbetrag beträgt fast drei Millionen Franken – könnten den Schluss zulassen, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist und Präventionsbemühungen rasch versanden. Dem gilt es zu begegnen, weshalb die Kantonspolizei Graubünden erneut und mit Nachdruck davor warnt, online-Geldtransaktionen mit – wie sich später herausstellt – Unbekannten einzugehen.
Ein kurzes Rollenspiel: Man stelle sich vor, jemand Unbekanntem – meist im Ausland – einfach mir nichts, dir nichts eine erhebliche Geldsumme an Erspartem oder auch vorzeitig bezogenen Pensionskassengeldern zur wundersamen Vermehrung zu übergeben. Die Aspekte «Unbekannt» und «wundersame Vermehrung» müssen bei realistischer Betrachtung zwangsläufig zum Schluss führen, dass es sich um organisierte Kriminalität handeln dürfte und die Finger von solch dubiosen Geschäften zu lassen sind!
Die Kantonspolizei Graubünden erinnert an Folgendes:
– Investitionen mit der Hausbank oder dem Berater / der Beraterin des Vertrauens besprechen.
– Unter keinen Umständen ID- oder Passkopien versenden.
– Keine Anlagen unter Zeitdruck tätigen.
– Nicht von professionellem Auftritt blenden lassen.
– Nur Geldanlagen tätigen, welche man versteht.
Informationen zu dieser Betrugsmasche sind unter der Seite der Finanzmarktaufsicht (finma) abrufbar.
(Bild: Kantonspolizei Graubünden, 10. November 2020)