Die Bündner Regierung führt für Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I eine Maskentragpflicht ein. Diese gilt von Montag, den 9. November 2020, bis vorerst Dienstag, den 22. Dezember 2020.
Das oberste Ziel im Bildungsbereich ist es, den Erziehungs- und Bildungsauftrag für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden sicherzustellen. Dies gelingt gemäss einer Medieninformation der Regierung am besten, wenn der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgen kann.
Ausweitung der Maskentragpflicht
Die aktuell kritische epidemiologische Lage zeigt sich auch im Bereich der Volksschule. Seit den Herbstferien sind an den Bündner Schulen wieder vermehrt COVID-19-Fälle aufgetreten. Damit die Schülerinnen und Schüler weiter vor Ort zur Schule gehen können, erlässt die Regierung folgende zusätzliche Schutzmassnahmen:
An den öffentlichen und privaten Volksschulen inkl. den Institutionen der Sonderschulung im Kanton Graubünden gilt ab Montag, 9. November 2020, für alle Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe I und für deren Lehrpersonen eine generelle Maskentragpflicht auf dem Schulareal (inkl. Wohnbereiche von Institutionen der Sonderschulung).
Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskentragpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin bzw. dem Kantonsarzt festlegen.
Die neue Regelung erfolgt in Ergänzung zum Regierungsbeschluss vom 15. Oktober 2020 und gilt vorerst bis Dienstag, 22. Dezember 2020, das heisst bis zu den Weihnachtsferien.
Sicherstellung des Präsenzunterrichts
«Die Ausweitung der Maskentragpflicht auf die Sekundarstufe I ist ein einschneidender Schritt. Er ist jedoch nötig, um die Epidemie einzudämmen. Zudem kann mit dieser Schutzmassnahme vermieden werden, dass bei einzelnen positiven Fällen ganze Schulklassen unter Quarantäne gestellt und auf Distanz unterrichtet werden müssen», schreibt die Regierung in einer Medieninformation.
(Symbolbild: Pixabay)