Halloween: Darf man oder darf man nicht?

Heute Abend ist Halloween. Der ursprünglich irische und heute aus den USA importierte Brauch findet auch in der Schweiz immer mehr Anklang, vor allem bei den Kindern, die um die Häuser ziehen, um Süsses oder Saures zu ergattern. Der Kanton Graubünden warnt in diesem Jahr vor dem Brauch.

Glaubt man der christlichen Tradition, liegt der Ursprung von Halloween in der Bezeichnung „All Hallows‘ Eve“. Damit ist der Abend vor dem „All Hallows‘ Day“, also vor Allerheiligen gemeint, der ursprünglich in Irland gefeiert wurde. Allerheiligen ist am 1. November, folglich ist „All Hallows‘ Eve“ der 31. Oktober – genau dann, wenn Halloween weltweit gefeiert wird. Stark verbreitet ist Halloween in den USA, woher der Brauch auch wieder nach Europa zurückgeschwappt ist.

Der Kanton Graubünden warnt angesichts der Corona-Pandemie vor Halloween-Zügen, auch wenn vor allem Kinder diese ausüben. Verboten ist es allerdings nicht, um die Häuser zu ziehen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG verweist im SRF Konsumentenmagazin aber auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen: Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen: «Solange die Kinder in kleinen Gruppen bleiben, Abstand halten (je nach Alter), die Hygiene- und Abstandsregeln sowie die nationalen und kantonalen Vorschriften respektieren, können sie die Runden machen.»

Ob es Sinn macht, den Kindern die Halloween-Freuden zu streichen, muss wohl jede Familie für sich entscheiden – sprich: auch, ob man darf (und dabei den Empfehlungen des BAG folgt) oder lieber nicht (und damit jenen des Gesundheitsamts Graubünden Folge leistet).

Als Appell gilt aber sicher, die Kids nicht gerade anzufeinden, wenn sie heute Abend bei Ihnen an der Tür läuten (wie es in nicht wenigen Kommentaren in den sozialen Medien angekündigt wird). Letztlich sind es keine «Corona-Geister», sondern Kinder, die etwas Normalität und Freude haben wollen. Kinder, die ab Montag auch wieder maskenlos in die reguläre Schule gehen (müssen).

 

(Bild: GRHeute)