Die Regierung hat die Botschaft betreffend Anpassung des Wahlsystems des Grossen Rats verabschiedet. Nach einer umfassenden Auslegeordnung und der anschliessend erfolgten Vernehmlassung unterbreitet sie dem Grossen Rat eine Vorlage zur Umsetzung des Wahlsystem-Modells E (gemischtes System).
Im Vernehmlassungsbericht betonte die Regierung allerdings, dass sie grundsätzlich das Modell C, ein Doppelproporz-System, favorisiere. Gleichzeitig kündigte sie aber an, dass sie auch ein anderes Wahlsystem-Modell mittragen könnte, wenn sich dafür eine genügend breite Akzeptanz findet. Drei Parteien, welche im Grossen Rat eine Mehrheit bilden, befürworten zusammen mit einer Mehrheit der sich äussernden Gemeinden, das gemischte System.
Mit Urteil vom 29. Juli 2019 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das derzeit im Kanton Graubünden für die Wahl des Grossen Rats geltende Majorzverfahren zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist (BGE 145 I 259). Das Bundesgericht forderte die zuständigen Behörden des Kantons Graubünden auf, im Hinblick auf die nächsten Erneuerungswahlen des Grossen Rats eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen. In Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil beauftragte der Grosse Rat die Regierung in der Dezembersession 2019, dem Grossen Rat eine Botschaft zur Anpassung des Wahlsystems zu unterbreiten. Dabei formulierte er die Vorgaben, welchen das künftige Wahlsystem zu genügen hat (vgl. Auftrag Claus).
Rege Teilnahme an Vernehmlassung
Die Regierung veranlasste daraufhin eine umfassende Auslegeordnung zu den für Graubünden möglichen Wahlsystem-Modellen. Davon erachtete sie drei Wahlsystem-Modelle als grundsätzlich geeignet: Ein Majorz-System (Modell A), ein Doppelproporz-System (Modell C) und ein gemischtes Modell Majorz/Proporz (Modell E). Von diesen drei Modellen favorisierte die Regierung das Modell C, erklärte aber, auch eines der beiden anderen mittragen zu können, falls sich dafür entsprechende Mehrheiten ergeben sollten.
Gestützt auf diese Auslegeordnung gab die Regierung am 30. März 2020 einen Bericht in die dreimonatige Vernehmlassung. Insgesamt gingen 135 Stellungnahmen von Parteien, Regionen, Gemeinden, Organisationen oder Privatpersonen bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist ein.
Breite Akzeptanz für gemischtes Wahlsystem
Dabei zeigte sich, dass das Modell A (reiner Majorz) keine genügende Akzeptanz hat. Das Modell C (Doppelproporz-System) erfuhr hingegen zahlenmässig eine starke Unterstützung. Drei Parteien, welche im Grossen Rat eine Mehrheit bilden, lehnen das Modell C allerdings ab. Sie befürworten zusammen mit einer Mehrheit der sich äussernden Gemeinden, ein gemischtes Wahlsystem, das sogenannte Modell E.
Regierung anerkennt realpolitische Gegebenheiten
Die Regierung unterbreitet deshalb dem Grossen Rat eine Vorlage zur Umsetzung des Wahlsystem-Modells E. Vorgeschlagen werden dazu eine Teilrevision der Kantonsverfassung und der Erlass eines Grossratswahlgesetzes. Fremdänderungen erfahren das Grossratsgesetz und das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden. In der Verfassung wird das Wahlsystem als Mischsystem im Grundsatz festgelegt, die näheren Einzelheiten werden auf Gesetzesstufe geregelt.
41 Wahlkreise nach Majorz; zwei Wahlkreise nach Proporz
Im neuen Wahlsystem ist der Kanton in 43 Wahlkreise eingeteilt. Davon entsprechen 34 Wahlkreise den bisherigen Kreisen. Die Wahlkreise Ilanz, Rhäzüns, Oberengadin und Davos müssen in neun neue Wahlkreise aufgeteilt, der Kreis Avers in den Wahlkreis Rheinwald integriert werden. In 41 Wahlkreisen soll nach dem Majorzverfahren und in zwei Wahlkreisen (Chur, Fünf Dörfer) nach dem Proporzverfahren gewählt werden. Die Ausgestaltung des Proporzverfahrens richtet sich in weiten Teilen nach dem Verfahren für die Nationalratswahlen. Auf Listenverbindungen soll jedoch wegen der besseren Transparenz für die Wählerschaft verzichtet werden.
Die Beratung der Vorlage im Grossen Rat ist für die Dezembersession 2020 vorgesehen. Die voraussichtlich erforderliche Volksabstimmung ist für den 13. Juni 2021 geplant.
SP: Skandalös, Regierung schlägt ein verfassungswidriges Wahlsystem vor
SO die SP: Die Regierung setzt beim neuen Wahlrecht auf Spaltung und Rechtsunsicherheit statt auf Vielfalt und Stabilität. Das ist skandalös. Denn in der Vernehmlassung wollte eine Mehrheit einen Kompromissvorschlag, der endlich Ruhe in der Wahlrechtsfrage bringt. Nun gibt die Regierung dem Bündner Machtkartell nach – zum Schaden von Jungen, von Frauen und von der Demokratie.
Das heutige Wahlrecht ist verfassungswidrig und muss angepasst werden. Laut wurde der Ruf nach einer zukunftsfähigen Lösung. Es soll endlich Stabilität einkehren. Zu lange dauern die Querelen um das Wahlrecht schon. Mit ihrer Vernehmlassungsvorlage machte die Regierung den Vorschlag für eine Kompromiss-Lösung: Die Erhaltung der heutigen Wahlkreise dank Einführung des Proporzwahlrechts mit Majorzkomponenten. Diese Lösung hätte die regionale Vielfalt so abgebildet, wie heute und gleichzeitig endlich mehr Chancen für Junge, Frauen sowie Minderheiten geboten. Zudem müssten mit dem Kompromissvorschlag keine Kreise und Gemeinden gespalten werden und in keinen Wahlkreisen würden in einem gesonderten System gewählt. Dieser Vorschlag wäre auch eindeutig rechtskonform gewesen, da er in diversen anderen Kantonen bereits umgesetzt ist.
Laut Botschaft fand dieser Kompromiss die grösste Zustimmung unter allen Teilnehmenden. Es ist skandalös, dass die Regierung trotzdem von ihrem aktiv propagierten Kompromissvorschlag abrückt. Sie schwenkt um auf ein System, das den Kanton spaltet. Es würden Kreise/Gemeinden gegen deren Willen gespalten – etwa Davos oder das Oberengadin. Chur und Fünf Dörfer würden gegen deren Willen künftig gesondert wählen und ihre Stimmen würden weniger zählen als jene von anderen Kreisen. Dieses unverständliche Umschwenken kann nur mit einem Einknicken der Regierung vor dem Bündner Machtkartell erklärt werden. So begründet die Regierung ihr Umschwenken denn auch einzig mit der Stellungnahme der drei grössten Fraktionen im Grossen Rat. Das Wort von Verbänden und der besonders betroffenen Gemeinden und Regionen zählt offenbar nicht. Umso bedenklicher ist dieser Entscheid, da das neu vorgeschlagene Wahlsystem ganz offensichtlich wieder verfassungswidrig ist. Die Aufteilung zwischen Proporz und Majorz ist einerseits willkürlich (z.B. nicht erklärbar, warum in Domat/Ems nach Majorz und in Untervaz nach Proporz gewählt wird), anderseits sind verschiedene Majorzkreise für ein Mischsystem zu gross.
Die Regierung hat inhaltlich, rechtlich und demokratiepolitisch mit dieser Botschaft vollständig versagt. Die SP Graubünden wird sich dezidiert gegen diese Lösung einsetzen und fordert alle relevanten Kräfte im Grossrat auf, sich gemeinsam an den Tisch zu setzten, für eine nachhaltige Lösung. Es braucht ein System, das endlich auch Junge und Frauen berücksichtigt, stabil sowie rechtlich hundertprozentig wasserdicht ist, den Kanton zusammenhält und nicht spaltet.
SVP Graubünden: enttäuscht vom Vorschlag der Bündner Regierung
So die SVP: Mit der heute veröffentlichten Botschaft zur Anpassung des Wahlsystems des Grossen Rates hat die Regierung einen noch nie dagewesenen Tabubruch begangen. Die Machterhaltung einzelner Parteien wird mit diesem Entscheid klar vor die Interessen der Bündnerinnen und Bündner gestellt. Der Grosse Rat wird korrektiv einzugreifen müssen, um eine rechtskonforme Lösung herbeizuführen.
Vorab, eines ist absolut klar: Das aktuelle Wahlsystem ist verfassungswidrig und muss dringendst revidiert werden. In der Botschaft betreffend Anpassung des Wahlsystems des Grossen Rates kommt die Regierung nun zum Schluss, dass das Modell E (gemischtes System) umgesetzt werden soll. Dies obwohl sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (87 von 135) für die Variante C (Doppelproporz) ausgesprochen haben. Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die drei grossen Parteien, welche im Grossen Rat die Mehrheit bilden, dieses Modell ablehnen.
Mit dieser Vorgehensweise wird das bisher bekannte Handhabung bezüglich der Berücksichtigung von Vernehmlassungen massiv untergraben. Dies kommt einem Tabubruch gleich. Hier wird reine Partei- und Machterhaltungspolitik betrieben, welche nicht den Willen der Bündner Wählerinnen und Wähler wiederspiegelt.
Der Grossrat wird massiv gefordert sein, um die notwendige Korrekturen anzubringen. Jan Koch, Fraktionspräsident der SVP Graubünden, kündet in diesem Zusammenhang bereits an: «Mit dem vorgesehenen Modell E ist eine rechtskonforme und nachhaltige Lösung nicht sichergestellt. Es ist nicht hinnehmbar, dass aufgrund von Machterhaltungsabsichten die Wahlsprengel ganzer Kreise und Gemeinden gespaltet werden.»
CVP Graubünden begrüsst Anpassung des Wahlsystems
So die CVP: Die Regierung des Kantons Graubünden schlägt eine Anpassung des Wahlsystems für den Grossen Rat vor. Neu soll das Bündner Parlament in einem gemischten Wahlsystem gewählt werden. Die CVP Graubünden begrüsst diesen Vorschlag ausdrücklich. So können in den meisten Regionen weiterhin Köpfe statt Parteien gewählt werden und die regionale Abdeckung bleibt gewährleistet.
Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids im Jahr 2019 muss das Wahlsystem für den Grossen Rat angepasst werden. Bisher wird das Bündner Parlament im Mehrheitswahlverfahren gewählt: Gewählt ist somit, wer am meisten Stimmen auf sich vereinigt. «Dieses Wahlsystem hat sich seit Jahrzehnten bewährt», hält Kevin Brunold, Präsident der CVP Graubünden fest. «Nicht weniger als acht Mal hat die Bündner Bevölkerung eine Änderung des Wahlsystems abgelehnt», so Kevin Brunold weiter. Das bewährte Wahlsystem orientiert sich an den historischen, über 150 Jahre den Kanton Graubünden prägenden Kreisen. Es garantiert jeder Talschaft eine ständige Vertretung im Bündner Parlament, was die Entscheide des Grossen Rates breit abstützt und weshalb verhältnismässig wenige Initiativen in Graubünden lanciert und wenige Referenden ergriffen werden. Das Wahlsystem sorgt aber auch für Stabilität, was eine ausgewogene Politik im Kanton Graubünden garantiert.
Dass die Bündner Regierung nun ein gemischtes Wahlsystem für den Grossen Rat vorschlägt, wird von der CVP Graubünden ausdrücklich begrüsst. Es respektiert die gefällten Volksentscheide, die stets dahingehend lauteten, dass in Graubünden Köpfe statt Parteien gewählt werden und die Parteipolitik nicht an erster Stelle steht. Dieses System hat sich bewährt. Bei der letzten Volksabstimmung im Jahr 2013 haben die Kreise Chur und Fünf Dörfer dem Proporzwahlsystem zugestimmt, also Wahlen nach Parteien. In genau diesen Kreisen soll nun der Proporz eingeführt werden, was den politischen Realitäten entspricht und die Volksentscheide berücksichtigt. Die übrigen Wahlkreise, welche den Proporz immer wieder abgelehnt haben, wählen weiterhin Köpfe statt Parteien. Um den bundesgerichtlichen Anforderungen gerecht zu werden, müssen diese Kreise zum Teil aufgeteilt werden, wobei sich die Regierung auch an den historischen Grenzen orientiert. Das Modell E ist ein vernünftiger Kompromiss, indem mehr als ein Viertel des Bündner Parlaments im Proporz gewählt wird, während in den anderen Wahlkreisen nach wie vor die Person im Vordergrund steht.
BDP begrüsst den Vorschlag der Regierung
So die BDP: Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat die Umsetzung des Wahlsystem-Modells E. Die BDP Graubünden nimmt die Empfehlung der Regierung positiv zur Kenntnis. Das neue Wahlsystem-Modell entspricht weitgehend dem Wahlsystem, den die Bündner Bevölkerung bereits acht Mal bestätigt hat.
Die BDP Graubünden nimmt die Empfehlung der Regierung betreffend des neuen Wahlsystem-Modells positiv zur Kenntnis. Sie freut sich, dass die Regierung den Mehrheiten der Vernehmlassungen aus den Gemeinden und Regionen folgt und an der Dezembersession des Grossen Rates das Wahlsystem-Modell E (gemischtes System) vorschlägt.
„Das Wahlsystem-Modell E lässt eine breite Beibehaltung des Majorzes zu und entspricht dem Umstand, dass Bündner vor allem Personen wählen und nicht in erster Linie Parteien“, so Gian Michael, Fraktionspräsident. „Der Majorz ist ein einfaches, verständliches Wahlsystem und wird nun soweit als möglich in unserem Kanton beibehalten.“
Einverstanden ist die BDP auch mit dem Vorschlag, in den Wahlkreisen Chur und Fünf Dörfer nach dem Proporzverfahren zu wählen. In beiden Wahlkreisen ist ein einfacher, isolierter Proporz möglich.
Die BDP wird die Botschaft der Regierung an der Vorberatung der Dezembersession beraten.
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