Die laufenden Arbeiten der Bodenverbesserung Disentis/Mustér am Güterweg Disla–Madernal standen in den letzten Wochen öffentlich in der Kritik. Es wurde nun festgestellt, dass die Bauarbeiten unter Einhaltung aller Auflagen ausgeführt werden.
Im Rahmen der laufenden Bodenverbesserungen (Gesamtmelioration) in Disentis/Mustér soll der historische Verkehrsweg Disla–Madernal einerseits wieder einer sicheren landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Andrerseits sind die Elemente wie Trockenmauern und Hecken, welche aktuell dem Verfall ausgesetzt sind, wieder instand zu stellen und zu pflegen.
Anfangs August 2020 wurde von verschiedenen Privatpersonen und Organisationen Kritik am Ausbau des Güterwegs geäussert. So wurde geltend gemacht, dass zwingende Auflagen in der Projektgenehmigung missachtet würden und die nötige Sorgfalt zum Schutz der Elemente des historischen Verkehrswegs nicht aufgebracht werde.
Arbeiten entsprechen Projektgenehmigung
Im Rahmen der Aufsichtsfunktion des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) für die Ausführung von Meliorationsarbeiten erfolgte in Absprache mit der Bauherrschaft am 5. August 2020 eine Baustellenbesichtigung, wobei sich bestätigte, dass der fragliche Wegabschnitt bisher noch gar nicht tangiert wurde. Die Bauarbeiten ruhten ferienhalber. Am 17. August 2020, noch vor Wiederaufnahme der Bauarbeiten, fand eine weitere Begehung mit allen dafür zuständigen Fachstellen auf Kantons- und Bundesebene statt. Dabei wurde festgestellt, dass die bisherigen Arbeiten gemäss der Projektgenehmigung und den dort enthaltenen, sehr detaillierten Auflagen ausgeführt werden.
Das geplante Vorgehen zur Erhaltung der Trockenmauern entspricht der Projektgenehmigung. So werden die geplanten Massnahmen eng durch die kantonale Denkmalpflege, die Umweltbaubegleitung, die Projektleitung und das ALG begleitet. Das für die historischen Verkehrswege zuständige Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird ebenfalls in die Umsetzung vor Ort einbezogen.
Aufgrund dieser Feststellungen ist das ALG in Übereinkunft mit der Delegation der Bundes- und Kantonsvertreter zum Schluss gelangt, dass keine Korrekturmassnahmen nötig sind und die Arbeiten planmässig und wie vorgesehen gemäss der Projektgenehmigung und der dortigen Auflagen weitergeführt werden können.
(Bild: Screenshot Google Maps)