Bereits jetzt fiebern die Bündner Jägerinnen und Jäger der kommenden Jagdsaison entgegen, die dieses Jahr am 3. September beginnt.
Sie treffen die ersten Vorkehrungen. Mit Feldstecher und Fernrohr ausgerüstet verbringen sie jede freie Minute im Jagdgebiet. Eifrig wird „gespiegelt“, das Wild und seine Gewohnheiten beobachtet. Daheim werden die Jagdutensilien, Lebensmittel und Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen. Sind die Steuern und ist die obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Haben sie die Jagdwaffen persönlich eingeschossen? Sind die wichtigsten Neuerungen in den Jagdbetriebsvorschriften bekannt? Und zu guter Letzt, wann und wo können sie die Jagdpatente beziehen, um die Vorbereitungen abzuschliessen?
Auf der Webseite www.ajf.gr.ch und im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 13. August 2020 sind Orte, Daten und Zeiten des organisierten Patentverkaufs veröffentlicht. Im Bündner Naturmuseum können ab dem 19. August 2020 Patente bezogen werden. Im Bündner Naturmuseum bzw. bei der Wildhut können die Jagdpatente nach wie vor bar oder bargeldlos bezogen werden. Akzeptiert werden Debitkarten wie die MaestroCard oder die PostCard, bei denen der zu zahlende Betrag direkt und ohne Kommission von Ihrem Konto abgebucht wird. Auch mit Kreditkarten wie MasterCard oder Visa, sowie TWINT kann bezahlt werden.
Ab dem 19. August 2020 wird die Zentrale unseres Amtes neu an der Ringstrasse 10 zu finden sein. Persönlicher Kundenkontakt gibt es nur noch in Einzelfällen und mit vorgängiger Terminvereinbarung. Patentbezüge gegen Rechnung und das Einlösen von Gutscheinen sind nur noch auf dem Postweg möglich, sofern die Unterlagen beigelegt sind. Vorbehalten bleiben Änderungen von Schutzmassnahmen des BAG zur Covid-19-Situation.
(Bild: gr.ch)