Ab Oktober sind Grossanlässe ab 1000 Personen wieder erlaubt. Die Regierung prüft nun mögliche Massnahmen für den Kanton Graubünden.
Der Bund hat beschlossen, dass ab dem 1. Oktober 2020 Grossanlässe ab 1000 Personen wieder erlaubt sind. «Für die Veranstaltung braucht es eine Bewilligung des zuständigen Kantons. Die Kantone können die Erteilung der Bewilligung zudem verweigern, wenn ihre epidemiologische Lage und die Kapazitäten für das Contact Tracing die Durchführung nicht erlauben», heisst es in der Mitteilung des Bundes. Nicht alle Veranstaltungen würden das gleiche Risiko tragen. Es gäbe durchaus Grossanlässe, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden könne.
Kanton Graubünden prüft Massnahmen
Aufgrund dem Beschluss des Bundes, prüft der Kanton Graubünden nun mögliche Massnahmen wie zum Beispiel eine ausgeweitete Maskenpflicht, heisst es in einer Mitteilung der Regierung. Ebenfalls möchte man sich mit den anderen Ostschweizer Kantonen absprechen. Die Anforderungen für eine Grossanlass-Bewilligung soll bis anfangs September ausgearbeitet sein und einheitlich für alle Bereiche wie zum Beispiel Sport, Kultur oder Religion gelten. «Damit sollen zusätzlich zu den Basismassnahmen wie Abstandhalten oder Hygiene Leitplanken aufgestellt werden», schreibt die Regierung.
Im Kanton Graubünden befinden sich zurzeit 16 Personen in Insolation und 57 Personen in Quarantäne. Insgesamt zählt der Kanton 946 bestätigte Corona-Fälle.
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