Das Contact Tracing sowie die verschärfte Kontrolle der Schutzkonzepte durch die Gemeinden zeigen Wirkung. Die Infektionsketten konnten zeitnah eingedämmt und wichtige Vorkehrmassnahmen gegen weitere Ausbreitungen getroffen werden. Aufgrund der epidemiologischen Situation findet der Schulbeginn mit regulärem Präsenzunterricht und ohne Maskentragepflicht statt.
Betreiber beziehungsweise Organisatoren von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen sowie an Veranstaltungen haben nach wie vor hinreichende Schutzkonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Zudem haben sie weiterhin die Richtigkeit der erhobenen Kontaktdaten (Name, Vorname und Telefonnummer) vor dem Einlass oder Zutritt zu überprüfen und diese in einer gegliederten elektronisch geführten Liste aufzubewahren.
Schutzkonzepte werden von den Gemeinden kontrolliert
Die Kontrolle und Durchsetzung der Schutzkonzepte obliegen weiterhin den Gemeinden. Diese melden die durchgeführten Kontrollen wöchentlich dem Kanton. Das Vollzugsmonitoring der letzten zwei Wochen zeigt grundsätzlich eine gute Umsetzung durch Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie durch Organisatoren von Veranstaltungen. Beim Gesundheitsamt wurden in den letzten zwei Wochen rund 900 Kontrollen registriert. Mängel wurden vorwiegend bei der Durchsetzung der Abstandsregel festgestellt.
Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen mit Symptomen bleiben zuhause
Das neue Schul- beziehungsweise Lehrjahr beginnt im Kanton Graubünden in allen Bildungseinrichtungen regulär mit Präsenzunterricht. Aufgrund der Einschätzung der aktuellen Lage führt der Kanton Graubünden zum Schulbeginn keine Maskentragepflicht an den Bildungseinrichtungen ein. Allerdings können Bildungseinrichtungen weitergehende Massnahmen bestimmen, zum Beispiel Maskenpflicht in Unterrichtsettings, wenn es die epidemiologische Situation erfordert oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Kompetenz und Verantwortung für die Einführung einer Maskentragpflicht liegt bei der jeweiligen Leitung der Bildungsinstitution.
Allgemein gilt: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schule mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und / oder Fehlen des Geruchs- und / oder Geschmackssinns bleiben zu Hause. Sie sind aufgefordert, die Hausärztin oder den Hausarzt respektive das zuständige Regionalspital zu kontaktieren. Diese Stellen klären ab, ob auf COVID-19 getestet werden soll.
Contact Tracing zeigt Wirkung
Das Contact Tracing ist eine wirkungsvolle Massnahme zur Kontrolle und Eindämmung von Ansteckungen. Durch das rasche Eingreifen der Contact Tracer bei Neuinfektionen konnten die Infektionsketten zeitnah kontrolliert und eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Solange das Contact Tracing funktioniert, wird von zusätzlichen Massnahmen, wie beispielsweise die Ausdehnung der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, abgesehen.
Gute Erfahrungen macht das Gesundheitsamt in Bezug auf die Einhaltung der Melde- und Quarantänepflicht bei einreisenden Personen aus Risikoländern. Bisher haben sich über 700 Personen bei der Meldestelle gemeldet. Vorwiegend aus den Ländern Bosnien Herzegowina, Kosovo, Serbien, USA und Schweden.
Das Gesundheitsamt appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung der Bevölkerung und weist darauf hin, dass sich Rückreisende aus Risikoländer auch künftig bei der Meldestelle melden müssen.
Aktuell befinden sich in Graubünden 19 Personen in Isolation und rund 49 Personen in Quarantäne. In Spitalpflege befindet sich zur Zeit keine Person.
Die Situation in Graubünden kann derzeit als stabil bezeichnet werden. Alle involvierten Stellen können die ihnen zugewiesenen Aufgaben bewältigen und es bestehend derzeit genügend Ressourcen. Die kantonalen Stellen sind in ständigem Austausch mit den Gemeinden, Branchenverbänden, den Nachbarkantonen und dem Bund. Von letzterem erwartet der Kanton eine bessere Koordination des notwendigen Datenaustauschs.
(Bild: GRHeute Archiv)