Das Gesundheitsamt analysiert die aktuellen Zahlen fortlaufend. Es drängen sich derzeit keine zusätzlichen Massnahmen auf. Die Abstands- und Hygienemassnahmen sind jedoch weiterhin strikte einzuhalten. Die Vorsorgearbeiten zur Bewältigung einer zweiten Welle sind nahezu abgeschlossen. Für Personen, welche Ferien oder Aufenthalte in einem «Risikoland» verbringen, hat die Regierung eine Meldestelle installiert.
Stabile Fallzahlen – aktuell keine weiteren Massnahmen notwendig
Das Gesundheitsamt hat die aktuellen Fallzahlen laufend analysiert. Nach einem vorübergehend verhältnismässig starken Anstieg der Zahl von Personen, die sich neu mit dem Coronavirus infiziert haben, zeigen sich die Neuerkrankungen im Kanton Graubünden stabil. Am Montag, 6. Juli 2020, waren 5 Personen in Insolation und 30 Personen in Quarantäne. Aktuell befindet sich keine Person im Kanton Graubünden in Spitalpflege. Das Contact Tracing funktioniert und die nötigen Personalressourcen sind auch bei einem Ansteigen der Fallzahlen sichergestellt.
Zweite Welle: Konzept erarbeitet und Vorsorgearbeiten praktisch abgeschlossen
Unter Leitung des Amtes für Militär und Zivilschutz und dem Gesundheitsamt Graubünden wurde in den letzten Wochen ein Konzept als Grundlage für die Vorbereitung auf eine mögliche zweite Welle der Covid-19-Epidemie im Kanton Graubünden erarbeitet. Im Konzept wird aufgezeigt, wo Herausforderungen liegen und welche Möglichkeiten bestehen, um die Auswirkungen des Coronavirus auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Im Fall einer zweiten Welle werden die Verantwortlichen gesamtkantonal oder regional Massnahmen ergreifen, welche möglichst wirksam, aber auch verhältnismässig sind. Das Konzept wird in den nächsten Tagen mit sämtlichen Departementen und involvierten Dienststellen abschliessend besprochen und verabschiedet.
Zentrale Meldestelle für einreisende Personen eingerichtet
Ab sofort müssen sich alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz ein- oder zurückreisen, während zehn Tagen in Quarantäne begeben und sich unverzüglich bei der kantonalen Behörde melden. Um einreisenden Personen das Vorgehen zu erleichtern, hat der Kanton eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Bei den Anordnungen zur Quarantäne handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern seit Montag, 6. Juli 2020, um eine Pflicht. Das Bundesamt für Gesundheit führt eine entsprechende Liste der Risikoländer und -gebiete, die regelmässig angepasst wird.
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise unverzüglich bei der kantonalen Meldestelle melden. Wer sich einer Quarantäne entzieht, kann mit einer Busse von bis zu 10 000 Franken bestraft werden.
Regelmässige Kommunikation zur aktuellen Situation
Bis am 4. August 2020 finden keine ordentlichen Regierungssitzungen mehr statt. Die Erreichbarkeit und Beschlussfähigkeit aller Gremien während der Ferienzeit ist sichergestellt. Jeweils am Dienstag oder nach Lageentwicklung werden die aktuelle Situation und allfällige Massnahmen mit einer Medienmitteilung kommuniziert.
(Bild: GRHeute Archiv)