Im Hinblick auf die geplante Renovierung der reformierten Kirche St. Johann in Schiers stellt die Regierung die Kirche unter Schutz. Sie wurde zwischen 1519 und 1522 als katholische Kirche gebaut.
Der Chor verfügt noch heute über das ursprüngliche spätgotische Netzgewölbe. Das bauzeitliche Gewölbe des Schiffs wurde während des Prättigauer Aufstands 1622 durch eine Pulverexplosion zerstört. Die um 1641 wiederaufgebaute Deckenkonstruktion wiederum wurde beim Dorfbrand 1767 beschädigt und im Jahr darauf im Sinne des Barocks durch eine stichbogige, mit stuckierten Rokoko-Kartuschen verzierte Gipsdecke ersetzt. Aus der gleichen Zeit stammen auch die hohen stichbogigen Fenster, die den Sakralbau erhellen.
In der Beurteilung des Falls stellte sich insbesondere die Frage, ob auch die im Jahr 1928 gebaute Innenraumausstattung unter Schutz gestellt werden soll. Sie wurde vom St. Moritzer Architekten Nicolaus Hartmann jun. geplant und beinhaltet eine im Chor platzierte Orgel als zentrales Ausstattungselement. Bei einer Unterschutzstellung dieser Innenraumausstattung könnte die Evangelische Kirchgemeinde Schiers die Kirche nicht wie geplant renovieren und eine zeitgemässe Nutzung der Kirchenräumlichkeiten wäre nicht möglich. Die Regierung kam zum Schluss, dass das Nutzungsinteresse höher zu gewichten ist als das Interesse an der Erhaltung und dem Schutz der Innenraumausstattung. Deswegen ist diese vom Schutz ausgenommen.
(Bild: Wikipedia)