Kanton schliesst Aufarbeitung der Baukartell-Verfahren ab

Die Regierung des Kantons Graubünden hat sich mit einem weiteren Bauunternehmen, der Implenia Schweiz AG, über eine Zahlung von rund einer Million Franken geeinigt. Die Vergleichszahlungen an Kanton und Gemeinden betragen nun insgesamt rund neun Millionen Franken. Ein Unternehmen, die KIBAG Bauleistungen AG, wurde für mehrere Jahre von Kantonsbeschaffungen ausgeschlossen. Der Kanton Graubünden hat damit die Aufarbeitung der WEKO-Kartellverfahren abgeschlossen.  

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Sommer 2019 ihre Untersuchungen betreffend den Baubereich im Kanton Graubünden abgeschlossen. Dabei hat sie verschiedene Kartellrechtsverstösse zwischen 2004 und 2012 festgestellt und Bauunternehmen mit Bussgeldern sanktioniert. Die Regierung des Kantons Graubünden hat in diesem Zusammenhang den Unternehmen Vergleichsgespräche zur Bereinigung von beschaffungsrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Ansprüchen offeriert.

Vergleich mit Implenia Schweiz AG

Die Regierung hat im Mai 2020 einen Vergleich mit der Implenia Schweiz AG über eine Ausgleichszahlung von rund einer Million Franken abgeschlossen. Die Festlegung der Höhe des Ausgleichsbetrages stützt sich auf von der WEKO plausibilisierten Umsätzen sowie auf eine Buchprüfung durch eine unabhängige Revisionsgesellschaft. Die Regierung hat bei der Festsetzung der Kompensationszahlung ausserdem ein Signal gesetzt, dass die Mitwirkung eines Unternehmens bei der Wiederherstellung des wirksamen Wettbewerbs bei kantonalen Beschaffungen mitberücksichtigt werden kann.

Ausschluss der KIBAG Bauleistungen AG

Mit der KIBAG Bauleistungen AG konnte bis heute keine vergleichsweise Einigung erzielt werden. Die Regierung hat deshalb gegenüber diesem Unternehmen einen mehrjährigen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen des Kantons ausgesprochen. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Regierung ist dennoch weiterhin zu einer Vergleichslösung mit der KIBAG Bauleistungen AG bereit.

Abschluss der Aufarbeitung der WEKO-Verfahren

Mit dem Implenia-Vergleich kann die Regierung die beschaffungs- und zivilrechtliche Aufarbeitung der WEKO-Untersuchungen vorläufig abschliessen. Im Sommer 2019 wurden mit neun Strassenbauunternehmen Vergleiche mit einer Ausgleichssumme über rund sechs Millionen Franken und im Frühjahr 2020 mit fünf Engadiner Baumeistern über rund zwei Millionen Franken zugunsten des Kantons und betroffener Gemeinden abgeschlossen. Alle Unternehmen mussten sich ausserdem zur Einführung eines Kartellrechts-Compliance-Programms verpflichten, welches die firmeninterne Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorgaben sicherstellen soll.

Mit der Zahlung von rund neun Millionen Franken sowie der Implementierung von Compliance-Programmen wurde eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb bei Beschaffungen von Bauleistungen und die Grundlage für neues Vertrauen in der Zukunft geschaffen. Die Regierung betont in einer Medienmitteilung, dass Kartellabsprachen nicht geduldet werden und beschaffungs- und zivilrechtliche Massnahmen konsequent angewendet werden. Gleichzeitig hat die Regierung deutlich gemacht, dass sie bereit ist, vergleichsweise Einigungen zu prüfen. Mit ihrem Vorgehen hat die Regierung gemäss der Medieninformation der Standeskanzlei «im Bereich des Kartellzivil- und des Beschaffungsrechts eine Pionierrolle übernommen».

 

(Symbolbild: Archiv GRHeute)