ARCHIV - 15.04.2020, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Schild mit der Aufschrift «Besuchsverbot» hängt vor einem Seniorenheim. Zur Eindämmung des Coronavirus hat Nordrhein-Westfalen alle Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit verboten. (zu dpa «Corona: Welchen Einfluss die Altersstruktur auf die Toten-Zahl hat») Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit

Die Regierung hebt Besuchsverbot auf

Die Regierung hebt das generelle Besuchsverbot innerhalb von Alters- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung per sofort auf.

Voraussetzung dafür ist, das die Institutionen  über ein ausreichendes und implementiertes Schutzkonzept verfügen.

Die Massnahme basiert auf den stark rückläufigen Zahlen von COVID-19-Fällen. Im Rahmen der Lockerungen nimmt die Relevanz des Schutzes besonders gefährdeter Personen aber stark zu.

Um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner trotzdem sicherstellen zu können, haben Alters- und Pflegeheime sowie Wohneinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung deshalb über ein umfassendes Schutzkonzept zu verfügen, das den Mindestvorgaben des Gesundheitsamts entspricht.

(Bild: aerzteblatt.de)