Das Bundesgericht spricht sich gegen den neu geplanten Wanderweg im Ruinaulta-Abschnitt zwischen Isla Bella und Trin aus. Damit bleibt dieses letzte ruhige Gebiet der Ruinaulta der Natur erhalten.
Die Ruinaulta ist wegen ihrer Schönheit und der Häufung von seltenen Arten international bekannt. Grosse Teile von ihr sind Auen von nationaler Bedeutung. Ein typischer Auenbewohner der Ruinaulta ist die in der Schweiz stark bedrohte Vogelart des Flussuferläufers. Noch vier bis sechs Paare brüten in der Ruinaulta, vier davon unmittelbar vor oder im Teilstück des neu geplanten Wanderwegs. Diese Bruten des Flussuferläufers wären durch den zunehmenden Tourismus stark gefährdet gewesen. Mit dem gestrigen Entscheid hat sich das Bundesgericht klar für den Schutz eines der letzten verbliebenen Brutplätze des Flussuferläufers in der Schweiz ausgesprochen.
Das Urteil weist zwei zentrale Aspekte auf. Das national geschützte Auengebiet darf nicht durch die von der Gemeinde Trin beschlossene und vom Kanton Graubünden genehmigte Ortsplanungsrevision verkleinert werden. Für den Flussuferläufer noch wichtiger ist der Entscheid, dass dieser in seinem Lebensraum nicht gestört werden darf. Dafür müsste der geplante Wanderweg mindestens 75 Meter vom Lebensraum entfernt durchführen und wirksame Massnahmen zurBesucherlenkung wären vorzusehen.
Aus Sicht der Umweltorganisationen BirdLife, Pro Natura und WWF ist damit ein Wanderweg in diesem Ruinaulta-Abschnitt definitiv vom Tisch und der Fortbestand des Flussuferläufers gesichert. Die Besucher der Ruinaulta können die grossartige Landschaft weiterhin auf den vielen bereits bestehenden Wanderwegen geniessen.
Armando Lenz, Geschäftsführer Pro Natura Graubünden
(Bild: GRHeute)